EU-Kommission sagt Greenwashing den Kampf an

Ein neues Gesetz soll Mindeststandards für die Belegbarkeit von Umweltaussagen zu Produkten und Dienstleistungen etablieren. Darunter fallen auch klimaneutrale Versandversprechen und Aussagen zur Kompensation und Reduktion von CO₂.

Lautstarken Versprechungen sagt die EU nun den Kampf an. (Illustration: AntonioSolano/iStock)

Die EU-Kommission hat an diesem Mittwoch ein Gesetz gegen Greenwashing vorgeschlagen. Demnach sollen Unternehmen, die freiwillige Umweltaussagen über ihre Produkte oder Dienstleistungen machen, künftig Mindeststandards zu deren Belegbarkeit und Kommunikation einhalten.

Auch die Logistikbranche könnte von dem neuen Gesetz maßgeblich betroffen sein, denn klimaneutrale Versandversprechen und ähnliche Angaben zur Nachhaltigkeit müssten dem Vorschlag zufolge künftig wissenschaftlich belegt und unabhängig geprüft werden. Dazu zählen auch versprochene CO₂-Kompensationen oder -Einsparungen. Die den Werbeversprechen zugrunde liegenden Daten sollen für die Verbraucherinnen und Verbraucher offen einsehbar sein. Ziel ist es, verlässliche Informationen zur tatsächlichen Nachhaltigkeit der Angebote zu gewährleisten.

Laut einer Studie der EU-Kommission von 2020 wurden 53,3 Prozent der dort geprüften Umweltaussagen als „vage, irreführend oder unfundiert“ beurteilt; 40 Prozent waren nicht hinreichend belegt. Gemeinsame Vorschriften sollen die Möglichkeiten des Greenwashings fortan eindämmen und gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen.

Der Vorschlag decke „alle freiwilligen Werbeaussagen über umweltbezogene Auswirkungen, Aspekte oder Leistungen von Produkten, Dienstleistungen und der Gewerbetreibenden selbst ab“, teilte die Kommission mit. Jene Aussagen sollen künftig „sachdienlich kommuniziert“ werden, Vergleiche mit anderen Produkten müssen auf Basis gleichwertiger Informationen und Daten beruhen. Auch öffentliche und private Umweltlabel sind von der „Green Claims“-Richtlinie betroffen. Diese muss im nächsten Schritt sowohl vom Europäischen Parlament als auch vom Rat gebilligt werden.

Ihr Feedback
Teilen
Drucken

Sie sind noch kein Abonnent?

Testen Sie DVZ oder DVZ-Brief 4 Wochen im Probeabo und überzeugen Sie sich von unserem umfassenden Informationsangebot.

  • Online Zugang
  • Täglicher Newsletter
  • Wöchentliches E-paper

 

Zum Probeabo

Jetzt DVZ oder DVZ-Brief 4 Wochen kostenlos testen

Sie sind noch kein Abonnent?

Testen Sie DVZ oder DVZ-Brief 4 Wochen im Probeabo und überzeugen Sie sich von unserem umfassenden Informationsangebot.

  • Online Zugang
  • Täglicher Newsletter
  • Wöchentliches E-paper

 

Zum Probeabo

Jetzt DVZ oder DVZ-Brief 4 Wochen kostenlos testen

Nach oben