Das müssen Logistiker 2026 beachten

Mit dem Jahreswechsel 2025/2026 stehen erneut zahlreiche gesetzliche Anpassungen an, die Unternehmen der Logistikbranche organisatorisch, technisch und finanziell fordern. Die nachfolgende Übersicht fasst die bereits beschlossenen, branchenspezifischen Änderungen zusammen und basiert im Wesentlichen auf einer Zusammenstellung des DSLV Bundesverbands Spedition und Logistik.
STRASSENVERKEHR UND STRASSENGÜTERVERKEHR
Digitaler Fahrzeugschein für Unternehmen
Der digitale Fahrzeugschein, der seit Ende 2025 für Privatpersonen verfügbar ist, soll Anfang 2026 auch juristischen Personen über die I-Kfz-App für Android- und Apple-Geräte zur Verfügung stehen. Der Abruf des Dokuments über diese Lösung erfüllt bei Fahrten innerhalb Deutschlands die Mitführungspflicht der Zulassungsbescheinigung.
Umtauschpflicht für Scheckkartenführerscheine
Alle zwischen 1999 und 2001 ausgestellten Scheckkartenführerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2026 umgetauscht werden. Für Fahrerlaubnisinhaber mit Geburtsjahr vor 1953 gilt unabhängig vom Dokumententyp eine Tauschfrist bis zum 19. Januar 2033.
Mautbefreiung für emissionsfreie Nutzfahrzeuge
Die Mautbefreiung für emissionsfreie Nutzfahrzeuge mit batterieelektrischem oder wasserstoffbasiertem Antrieb wird verlängert. Fahrzeuge über 4,25 Tonnen bleiben bis zum 30. Juni 2031 mautbefreit, Fahrzeuge bis 4,25 Tonnen dauerhaft. Ergänzend wird das Mautsystem ab 2026 um die Smartphone-Anwendung „Toll Now“ erweitert, die Fahrten auch ohne On-Board-Unit automatisch erfassen kann.
Smart-Tachograf der zweiten Generation
Ab dem 1. Juli 2026 müssen alle Fahrzeuge ab 2,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse, die grenzüberschreitend oder im Kabotageverkehr eingesetzt werden, mit dem intelligenten Tachografen der zweiten Generation, Version 2, ausgestattet sein. Das ermöglicht Behörden den Datenzugriff, ohne das Fahrzeug anzuhalten, und erhöht so die Kontrollintensität.
Neue Mautsysteme im Ausland
In den Niederlanden wird die Eurovignette zum 1. Juli 2026 abgeschafft und durch ein kilometerabhängiges Mautsystem für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen ersetzt. Kroatien stellt sein Mautsystem ab Herbst 2026 auf ein digitales Free-Flow-Verfahren um, bei dem für Lkw und Busse über 3,5 Tonnen die Nutzung eines On-Bord-Geräts verpflichtend wird.
SEEHÄFEN UND SEESCHIFFFAHRT
EU-Emissionshandel vollständig wirksam
Seit dem 1. Januar werden 100 Prozent der erfassten Emissionen aus dem Seeverkehr in den EU-Emissionshandel einbezogen. Dies betrifft Fahrten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums; für Drittlandverkehre bleibt es bei der Anrechnung zur Hälfte.
FuelEU Maritime verschärft Vorgaben
Die seit 2025 geltende FuelEU-Maritime-Verordnung für Schiffe mit einer Bruttoraumzahl über 5.000 verpflichtet Betreiber zur schrittweisen Absenkung der Treibhausgasintensität von Schiffskraftstoffen und sieht bei Abweichungen Ausgleichszahlungen vor. Ab 2026 gewinnen die Vorgaben an Bedeutung und beeinflussen zunehmend Flotten- und Kraftstoffstrategien der Reedereien.
Secure Release Order wird verpflichtend
Nach der Einführungsphase im Jahr 2025 wird die Secure Release Order für Importcontainer ab 2026 in den Häfen Hamburg, Bremen/Bremerhaven und Wilhelmshaven voraussichtlich verbindlich. Alle Beteiligten in der Transportkette müssen künftig das digitale, verschlüsselte Verfahren anstelle des bisher üblichen PIN-Systems verwenden. Manuelle Abfertigung ist dann nur noch in Ausnahme- oder Störfällen möglich.
LOGISTIKSICHERHEIT UND DIGITALISIERUNG
NIS2 bringt neue Cybersicherheitsanforderungen
Mit Inkrafttreten des NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes gelten seit Dezember 2025 neue Pflichten für ausgewählte Unternehmen. Speditions- und Logistikunternehmen sind nur dann betroffen, wenn sie regelmäßig über mindestens 50 Beschäftigte verfügen oder einen Jahresumsatz von über 10 Millionen Euro und eine Bilanzsumme von über 10 Millionen Euro erzielen und einem im Gesetz genannten Sektor zugeordnet sind. Dazu müssen sie prüfen, ob sie auf Flughafengeländen Lager und Verladeeinrichtungen oder Güterterminals und Rangieranlagen für den Schienengüterverkehr betreiben, Post- und Kurierdienste ausführen oder Lebensmittel verarbeiten und verkaufen.
EU AI Act tritt in Kraft
Ab dem 2. August 2026 gilt der EU AI Act. Er reguliert insbesondere den Einsatz hochriskanter KI-Systeme, für die strenge Auflagen wie die Einrichtung eines Risikomanagementsystems und die Registrierung in einer EU-Datenbank verpflichtend werden. Hinzu kommen umfangreiche Transparenz- und Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte und die Interaktion mit Chatbots. Die Vorgaben werden in Deutschland vom Koordinierungs- und Kompetenzzentrum (KoKIVO) der Bundesnetzagentur überwacht und durchgesetzt.
ZOLL, AUSSENWIRTSCHAFT UND STEUERN
EU schafft 150-Euro-Zollfreigrenze früher ab
Die EU will Maßnahmen zur Eindämmung der Einfuhr von Billigprodukten vorziehen. Bereits ab 2026 sollen Übergangslösungen greifen, mit denen die 150-Euro-Zollfreigrenze abgeschafft und eine E-Commerce-Handling Fee eingeführt werden. Ziel ist es, Importe von Billigprodukten zu senken, die häufig nicht den europäischen Standards entsprechen und mit zu niedrigem Warenwert deklariert sind.
CBAM-Regelphase startet
Nach dem Ende der Übergangsphase beginnt am 1. Januar 2026 die Regelphase des CO₂-Grenzausgleichsmechanismus. Bestimmte Waren dürfen dann nur noch von zugelassenen CBAM-Anmeldern in die EU eingeführt werden, wenn die jährliche Transportmenge 50 Tonnen überschreitet. Für Speditions- und Logistikunternehmen, die als indirekte Vertreter CBAM-Waren für einen Einführer anmelden, besteht unabhängig von der Menge eine Zulassungspflicht.
EU-Entwaldungsverordnung erneut verschoben
Die Anwendung der EU-Entwaldungsverordnung wird weiter verschoben: Für große Marktteilnehmer soll sie ab dem 30. Dezember 2026 gelten, für Kleinst- und Kleinunternehmen ab dem 30. Juni 2027.
Zentrale Zollabwicklung und neue Voranmeldepflichten
Die mitgliedsstaatenübergreifende zentrale Zollabwicklung (CCI) startet ab 28. Februar 2026. Damit können Zollanmeldungen für Einfuhren bei der eigenen nationalen Zollstelle abgegeben werden, unabhängig davon, in welchem EU-Land oder an welcher Eingangszollstelle die Waren tatsächlich eingeführt werden. Für Unternehmen, die Waren im Transit per NCTS (New Computerised Transit System) durch Österreich befördern, gilt ab 1. Januar 2026 eine elektronische Voranmeldepflicht über die Plattform „Smart Border Austria“. Ohne diese Anmeldung werden Fahrzeuge gestoppt und ihre Weiterfahrt untersagt.
Zolldigitalisierung in Ägypten geht weiter
Ägypten hat zum 1. Januar 2026 das „Advanced Cargo Information System“ (ACI) auch auf Luftfrachtsendungen ausgeweitet. Das System ist im Seefrachtbereich bereits seit 2021 etabliert und soll die Zollabwicklung vereinfachen und beschleunigen. Angaben von Exporteuren und Importeuren werden über das Single-Window-Portal „Nafeza“ zentral erfasst und geprüft. Für deutsche Logistikdienstleister und Speditionen mit Geschäft in Ägypten ergeben sich damit neue Compliance-Anforderungen in der Luftfrachtabfertigung.
Steuerliche Änderungen
Die Entfernungspauschale steigt ab 2026 einheitlich auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer. Zudem wird der Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ohne Getränke auf 7 Prozent gesenkt.
UMWELT UND GEFAHRGUT
Nationaler Emissionshandel wird auktioniert
Im deutschen Brennstoffemissionshandel endet 2025 die CO₂-Festpreisphase mit zuletzt 55 Euro pro Tonne. Ab 2026 werden die Zertifikate tatsächlich im Auktionsverfahren gehandelt. Der Preiskorridor liegt dabei zwischen 55 und 65 Euro, wobei eine Nachkaufoption bei 70 Euro vorgesehen ist.
Neue Gefahrgutvorschriften
Im Seeverkehr ist der IMDG-Code (International Maritime Dangerous Goods Code) in der Fassung des Amendments 42-24 ab dem 1. Januar 2026 verbindlich anzuwenden. In der Luftfracht tritt zeitgleich die 67. Ausgabe der IATA-Dangerous-Goods-Regulations ohne Übergangsfrist in Kraft.
ARBEITS- UND SOZIALRECHT
Mindestlohn und Minijob-Grenze steigen
Zum 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 12,82 auf 13,90 Euro. Parallel wird die monatliche Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte angehoben: Minijobber dürfen künftig bis zu 603 Euro brutto im Monat verdienen. Der Übergangsbereich für sogenannte Midijobs reicht 2026 von 603,01 Euro bis 2.000 Euro.
Mindestausbildungsvergütung erhöht
Auch die Mindestausbildungsvergütung wird angepasst. Für Ausbildungsverhältnisse, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2026 beginnen, gelten folgende Untergrenzen: 724 Euro im ersten Ausbildungsjahr, 854 Euro im zweiten, 977 Euro im dritten sowie 1.014 Euro im vierten Ausbildungsjahr.
Beitragsbemessungsgrenzen angepasst
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 5.812,50 Euro pro Monat, die Versicherungspflichtgrenze auf 6.450 Euro. In der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung erhöht sich die Grenze auf 8.450 Euro monatlich.
Einführung der Aktivrente
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können ab Erreichen der Regelaltersgrenze bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Gleichzeitig entfällt für diese Beschäftigten im Rentenalter das sogenannte Anschlussverbot, so dass Arbeitgeber mit ihnen ohne Angabe von Gründen befristete Arbeitsverträge schließen können. (loe)


