Drei Maut-Musterklagen eingereicht

Die Anwaltskanzlei Hausfeld hat wie angekündigt beim Verwaltungsgericht Köln drei Musterklagen bezüglich Maut-Rückerstattungsansprüchen eingereicht. Damit macht sie stellvertretend Ansprüche von 15.000 Transport- und Logistikunternehmen aus Europa wegen rechtswidrig erhobener Lkw-Maut geltend.

Klagen stellvertretend für rund 15.000 Unternehmen gegen die Bundesrepublik Deutschland beim Verwaltungsgericht in Köln (von links): Guido Belger (BGL-Jurist) sowie die Hausfeld-Anwälte Alex Petrasincu, Ann-Christin Richter, Otis Gröne sowie Christoph Schubert. (Foto: Hausfeld)

Die weltweit tätige Rechtsanwaltskanzlei Hausfeld hat am Freitag vergangener Woche (2. Februar) die angekündigten drei Musterklagen bezüglich Maut-Rückerstattungsansprüchen nebst Zinsen beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Damit macht sie stellvertretend Ansprüche von 15.000 Transport- und Logistikunternehmen aus Europa, davon allein rund 8.000 kleine und mittelständische Betriebe aus Deutschland, wegen rechtswidrig erhobener Lkw-Maut geltend.

Diese summieren sich nach Hausfeld-Angaben allein für den Zeitraum von Januar 2017 bis Ende September 2021 auf insgesamt 7,5 Milliarden Euro; über 330 Millionen Euro davon entfallen auf die über die Maut unrechtmäßig beanspruchten Polizeikosten. Alle Ansprüche seien aus Sicht von Hausfeld zu verzinsen.

Es geht um Polizeikosten ...

Inhaltlich geht es zum einen um Erstattungsansprüche aufgrund der vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Oktober 2020 festgestellten Rechtswidrigkeit der Anrechnung von Polizeikosten als Teil der Infrastrukturkosten.  Zwar wurde die Maut als Folge der Entscheidung aus dem Oktober 2020 rückwirkend vom 28. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021 reduziert. Für den Zeitraum davor beruft sich der Gesetzgeber jedoch auf „Vertrauensschutz“ und verweigert bislang eine Erstattung der mit der Maut erhobenen Polizeikosten, moniert Hausfeld. Zudem sei die Reduzierung zu gering ausgefallen. Die Kanzlei beziffert das aus den Kosten der Verkehrspolizei entstandene Erstattungsvolumen auf 330 Millionen Euro.

... und rechtswidrige Berechnung

Außerdem zweifeln die Hausfeld-Juristen die gesamte Mautberechnung sowie die ihr zugrundeliegenden Wegekostengutachten an. Sie sei daher seit ihrer Einführung am 1. Januar 2005 rechtwidrig.

Die Klagen beruhen auf Vereinbarungen, die im Sommer 2023 mit dem zuständigen Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) getroffen wurden. Danach gelten die rechtskräftigen Entscheidungen über die drei Musterklagen für alle von Hausfeld vertretenen Unternehmen. Hausfeld kooperiert vor allem mit dem Güterkraftverkehrsverband BGL, eigenen Angaben zufolge aber auch mit dem Speditionsverband DSLV sowie Organisationen aus den Niederlanden, Tschechien, der Slowakei und Rumänien.

Durch die Vereinbarung über Musterklagen könnten die Rechtmäßigkeit der bisher erhobenen Lkw-Maut effizient geklärt und eine jahrelange Belastung der Gerichte durch Tausende von Einzelklagen vermieden werden, unterstreicht Alex Petrasincu, Managing Partner der Kanzlei, gegenüber der DVZ.

Ihr Feedback
Teilen
Drucken

Sie sind noch kein Abonnent?

Testen Sie DVZ oder DVZ-Brief 4 Wochen im Probeabo und überzeugen Sie sich von unserem umfassenden Informationsangebot.

  • Online Zugang
  • Täglicher Newsletter
  • Wöchentliches E-paper

 

Zum Probeabo

Jetzt DVZ oder DVZ-Brief 4 Wochen kostenlos testen

Sie sind noch kein Abonnent?

Testen Sie DVZ oder DVZ-Brief 4 Wochen im Probeabo und überzeugen Sie sich von unserem umfassenden Informationsangebot.

  • Online Zugang
  • Täglicher Newsletter
  • Wöchentliches E-paper

 

Zum Probeabo

Jetzt DVZ oder DVZ-Brief 4 Wochen kostenlos testen

Nach oben