Ukraine-Krieg: EU beschließt neue Exportbeschränkungen

Die EU hat ein neuntes Sanktionspaket gegen Russland beschlossen. Es enthält unter anderem Einschränkungen für den Export von Gütern, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können.

Sofern russische Agrargüter wie Getreide über EU-Häfen exportiert werden, sollen Russen ausnahmsweise auf eingefrorene Vermögen zugreifen dürfen, um Hafengebühren zu bezahlen.
(Foto: dpa/Emily Wabitsch)

EU-Unternehmen, die im Export tätig sind, müssen neue Vorschriften beachten. Die EU hat wegen des russischen Angriffs auf die Ukraine ein neuntes Sanktionspaket beschlossen. Es bringt unter anderem Ausfuhrbeschränkungen für 39 weitere Produktgruppen mit sich, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können (Dual Use).

Betroffen sind etwa Motoren, wie sie in iranischen Drohnen verwendet wurden, die Russland im Krieg eingesetzt hat. Auch Elektronik, die in russischen Waffen gefunden wurde, steht jetzt auf der Sanktionsliste, wenn die Gefahr besteht, dass die Güter nach Russland gelangen. Exportbeschränkungen gelten zudem für Spielzeug- beziehungsweise Freizeitdrohnen, komplexe Generatoren, Laptops und Rechnerkomponenten, gedruckte Schaltungen, Funknavigationssysteme, Funkfernsteuergeräte, Kameras und Linsen sowie Flugzeugmotoren und Teile davon, die weniger als 50.000 Euro kosten. Bisher galten Beschränkungen nur für teurere Flugzeugmotoren.

Die EU-Sanktionsliste wird um 197 Personen, Unternehmen und Organisationen erweitert, mit denen Europäer keine Geschäfte mehr machen dürfen und deren Vermögen in der EU eingefroren werden sollen. Damit stehen jetzt 1.557 Namen auf der Liste, darunter 171 von Organisationen und Unternehmen.

Ausnahmen zur Bezahlung von Hafengebühren

Präzisiert hat die EU das seit dem 5. Dezember geltende umfassende Verbot, russisches Öl zu transportieren. Ausnahmen davon gelten, wenn Diesel, Heizöl oder Flugzeugtreibstoffe, die aus Russland stammen, in die Ukraine gebracht werden.

Weiterhin nicht eingeschränkt wird durch die Sanktionen der Export von Agrarprodukten oder Düngemitteln aus Russland. Um diesen zu erleichtern, wenn Transportwege durch die EU gewählt werden, gestattet die EU Ausnahmen von anderen Sanktionen. So dürften Personen, deren Vermögen eingefroren ist, etwa darauf zugreifen, um Hafengebühren in EU-Häfen zu bezahlen, wenn von dort russisches Getreide oder Düngemittel verschifft werden, sagte ein Beamter der EU-Kommission.

Verboten werden neue EU-Investitionen in den russischen Bergbau. Davon ausgenommen sind nur Investitionen, die den Abbau bestimmter Rohstoffe fördern, die in der EU dringend gebraucht werden.

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