Lkw-Rückkehrpflicht: Zweifel an der Kontrollpraxis

Regelmäßige Heimfahrt: Das EU-Mobilitätspaket schreibt vor, dass Lkw im europäischen Verkehr mindestens alle acht Wochen an ihre Betriebsstätte zurückkehren müssen. (Foto: Picture Alliance/Nurphoto)
Artikel von Von Frank Hütten und Lutz Lauenroth
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Noch Fragezeichen bei der Umsetzung des EU-Mobilitätspakets

Im Februar treten wichtige neue Vorschriften des EU-Mobilitätspakets in Kraft. Es soll den Wettbewerb im Straßengüterverkehr fairer und die Arbeitsbedingungen besser machen. Doch die meisten EU-Staaten sind noch nicht ausreichend vorbereitet, etwa auf die Anwendung der Entsenderichtlinie für Lkw-Fahrer.

Lkw-Verkehr verändert sich nur langsam

Seit gut einem Jahr muss ein Teil der im umstrittenen EU-Mobilitätspaket enthaltenen Gesetze für den Straßengüterverkehr angewendet werden. Die DVZ hat Branchenvertreter gefragt, was sich dadurch bisher verändert hat.

Streit um EU-Mobilitätspaket hinterlässt viel Verbitterung

Lange haben die EU-Gesetzgeber um die neuen Vorschriften für den Straßengüterverkehr gerungen. Nun gibt es einen Kompromiss, eine Einigung ist es nicht. Dahinter steht ein ungelöster Konflikt zwischen Marktöffnung und sozialem Schutz von Arbeitnehmern, der für den Zusammenhalt der EU gefährlich ist, meint Frank Hütten.