Der Verkehr bekommt etwas mehr

Die Haushaltspolitiker des Bundestages saßen bis in die frühen Morgenstunden des vergangenen Freitags zusammen und berieten den Haushalt 2023. Vor allem für die Schiene haben sie einige Änderungen beschlossen.

Für die „Förderung des Einzelwagenverkehrs“ haben die Haushälter entgegen der ursprünglichen Planung nun doch 80 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. (Foto: IMAGO / Arnulf Hettrich)

Die Bereinigungssitzung der Haushaltspolitiker des Bundestags dauerte erwartungsgemäß lange: 18 Stunden saßen die Abgeordneten zusammen und endeten erst in den frühen Morgenstunden um 5 Uhr 40. Dann hatten Sie die letzten Zahlen des Bundeshaushalts für das kommende Jahr zurecht gezurrt.

Der Bund kann 2023 rund 476 Milliarden Euro ausgeben und liegt damit um gut 31 Milliarden Euro über dem bisherigen Haushaltsentwurf, allerdings immer noch unter dem Ansatz von 2022. Auf der Einnahmenseite rechnet der Bund mit rund 358 Milliarden Euro. Um die Lücke auszugleichen, plant die Regierung eine Nettokreditaufnahme in Höhe von 45,6 Milliarden Euro. Die Investitionen bezifferten die Haushälter mit knapp 72 Milliarden Euro. Das sind 13,1 Milliarden Euro mehr als ursprünglich geplant.

Der Etat des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) soll entgegen dem ursprünglichen Entwurf um rund 500 Millionen Euro anwachsen. Bisher waren für 2023 gut 35 Milliarden Euro für Ausgaben und 8,6 Milliarden Euro an Einnahmen vorgesehen.

Der Verband Allianz pro Schiene begrüßte die Erhöhung und ebenso die Entscheidung der Haushälter, den Finanzrahmen für die Schiene um 1 Milliarde Euro zu erweitern. Neben mehr Mitteln für Bahnhöfe sollen Gelder für die Digitalisierung der Schiene um 103 Millionen Euro erhöht werden. „Das erhöht die Zuverlässigkeit im überlasteten Schienennetz und bringt auch zusätzliche Kapazitäten“, sagte Dirk Flege, Geschäftsführer der Allianz pro Schiene.

Trassenpreisförderung erhöht

Darüber hinaus entschieden die Haushälter, die Trassenpreisförderung im Schienengüterverkehr um 27 Millionen Euro aufzustocken. Hinzu kommt laut Bereinigungsunterlage die sogenannte Anlagenpreisförderung im Güterverkehr mit 45 Millionen Euro. „Das ist insbesondere für die Güterbahnen eine gute Nachricht, da sie in einem besonders harten Wettbewerb zum Lkw stehen“, so Flege. Mit der Senkung der Trassenpreise komme die Bundesregierung ihren Klima- und Verlagerungszielen näher.

Für die „Förderung des Einzelwagenverkehrs“ haben die Haushälter entgegen der ursprünglichen Planung nun doch 80 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus sind 200 Millionen Euro als Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen, verteilt auf die Jahre 2024 und 2025. Gestrichen sind 10 Millionen Euro an Investitionszuschüssen für Bau oder Reaktivierung von Gleisanschlüssen. Als Grund nannten die Haushälter die hohen Ausgabenreste.

Bei der Straße sollen die Erhaltungsmittel für Bundesstraßen um 13 Millionen Euro schrumpfen. Übrig bleiben allerdings mehr als 1,3 Milliarden Euro. Bei der Schiene wollen die Haushaltspolitiker je 10 Millionen Euro für die Lärmsanierung der Schienenwege und die Investitionszuschüsse an private Unternehmen zur Förderung des Neu- und Ausbaus, der Reaktivierung und des Ersatzes von Gleisanschlüssen senken.

Wasserstraße kommt halb gut weg

Bei der Wasserstraße hat sich im Vergleich zum Regierungsentwurf nicht viel geändert. Allerdings dürfen 250 Millionen Euro, die in anderen Titeln des Verkehrshaushalts eingespart werden, dort ausgegeben werden. Immerhin ist für 2023 im Verkehrsetat 1 Million Euro mehr für "Aufwendungen für vorbereitende Maßnahmen und Planungen für die Infrastruktursicherheit und Nutzung der Wasserstraße für den Stromnetzausbau" eingeplant. 2024 sollen es in diesem Titel 2 Millionen Euro werden. Die Beihilfen für die Aus- und Weiterbildung in der Binnenschifffahrt steigen um 40.000 Euro auf 6,88 Millionen Euro.

Für die Förderung des autonomen Fahrens will der Bund im nächsten Jahr 12 Millionen Euro mehr ausgeben. Neu ist der Haushaltstitel "Förderung von Mobilitätsstationen in kleineren und mittleren Gemeinden strukturschwacher Regionen". Hier stellt der Bund 3,5 Millionen Euro zur Verfügung. In den Jahren 2024 und 2025 kommen noch einmal je 4,5 Millionen Euro hinzu.

Klimafonds für den Verkehrssektor bedeutend

Für den Verkehrssektor ist nicht nur der Verkehrsetat (Einzelplan 12) relevant, sondern auch der Klima- und Transformationsfonds (KTF). Er ist in der allgemeinen Finanzverwaltung (Einzelplan 60) angesiedelt. Hier haben sich vor allem bei den Verpflichtungsermächtigungen, also bei den Beträgen für die Jahre nach 2024, Änderungen ergeben.

Für die Entwicklung regenerativer Kraftstoffe in den Jahren ab 2030 sind 350 Millionen Euro mehr vorgesehen, 97 Millionen Euro mehr für Wasserstoff- und Brennstoffzellenanwendungen im Verkehrsbereich, 500 Millionen Euro mehr im Jahr 2024 für den Kauf elektrisch betriebener Fahrzeuge, 679 Millionen Euro mehr ab 2024 für Ladeinfrastruktur und 332 Millionen Euro zusätzlich für die Anschaffung von Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben.

Die zweite und dritte Lesung des Bundeshaushalts 2023 ist in der Woche vom 21. bis 25. November 2022 vorgesehen.

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