EU-Zoll kann Flut von Paketsendungen nicht kontrollieren

Eine Expertengruppe schlägt vor, den Warengrenzwert für die Freistellung von Zollabgaben im Onlinehandel abzuschaffen. Es ist nicht ihre einzige Idee für eine Reform des EU-Zollsystems.

Die EU sollte nach Ansicht von Zollexperten aus Drittstaaten kommende Warensendungen mit einem Wert von unter 150 Euro nicht länger von Zollabgaben befreien. Die Regelung schaffe den „falschen Anreiz“ für Versender, ihre Lieferungen in viele kleine Pakete aufzuteilen, heißt es im Bericht einer Gruppe von „Weisen“, die der EU-Kommission Vorschläge für eine Reform des Zollsystems machen sollten.

Zusammen mit der immer größer werdenden Bedeutung des E-Commerce führe das zu einer „exponentiell wachsenden und nicht mehr handhabbaren“ Menge von Millionen von kleinen Sendungen. „Es ist nicht nur so, dass es unmöglich ist, jedes Paket zu kontrollieren; es ist noch nicht einmal möglich, alle diejenigen zu kontrollieren, die bereits als risikoreich eingestuft wurden“, heißt es in dem Bericht. Als Ausgleich für den Wegfall der Warenwertgrenze schlagen die Experten vereinfachte Zollabgabensätze für Sendungen mit geringem Wert vor.

Zwischen Juli und Dezember 2021 seien für „traditionelle“ per Container importierte Waren mit einem Wert von 1.250 Milliarden Euro über 220 Millionen Einfuhrerklärungen abgegeben worden. Für online bestellte Pakete im Warenwert von nur 4,8 Milliarden Euro seien es 490 Millionen Erklärungen gewesen.

Die Experten wollen mit ihren Reformvorschlägen dem EU-Zoll wieder mehr Kapazitäten verschaffen, auch mit Blick auf zunehmende Anforderungen, die Sicherheit, Nachhaltigkeit oder Produktionsbedingungen von Waren zu überprüfen.

Zentrale Rolle für den AEO

Die Weisengruppe schlägt vor, noch stärker als bisher mit dem Konzept des vertrauenswürdigen Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO – Authorised Economic Operator) zu arbeiten. AEO sollen große Vorteile bei der Zollabfertigung genießen, die sie bei Verstößen aufs Spiel setzen. Unternehmen, die keinen AEO-Status haben, sollen sich laut den Experten einen AEO als Bürgen suchen und dort eine Kaution hinterlegen. Von dieser könnten bei Verstößen gegen Zollvorschriften abschreckend hohe Bußgelder abgezogen werden.

Die Zollbehörden der Mitgliedsstaaten müssen nach Ansicht der Weisen künftig viel enger zusammenarbeiten und viel mehr Daten austauschen, die möglichst direkt bei Unternehmen erhoben und mit Daten von Handelsplattformen oder Zahlungsdienstleistern abgeglichen werden sollen. Um die Entwicklung neuer Datenverarbeitungsmethoden, die Aufsicht über AEO, eine einheitliche Risikoanalyse und einheitliche Anwendung der Zollregeln soll sich eine neu zu schaffende EU-Zollagentur kümmern.

Die EU-Kommission will gegen Ende des Jahres ihre Reformvorschläge für den Zoll vorlegen. (fh)

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