Seit die aktuelle Exportkontrollverordnung 2009 beschlossen wurde, sind neue Produkte auf den Markt gekommen, die außer für zivile Zwecke auch anders eingesetzt werden können, etwa zur Überwachung von Menschen. Das betrifft zum Beispiel Computer und Drohnen. Die Gesetzesreform regelt die Ausfuhrbedingungen für solche Güter.