CO2-Ausstoß im EU-Straßen- und Seeverkehr soll Geld kosten

Die EU-Kommission strebt auch im Straßen- und Seeverkehr Emissionshandel an. Was auf die Transportwirtschaft zukommen könnte, zeigen Gesetzesentwürfe, die in Brüssel kursieren.

Auch im Verkehr soll der Emissionshandel künftig zu einem wichtigen Steuerungsinstrument der EU-Klimaschutzpolitik werden. Neben dem Flugverkehr will die EU-Kommission das marktwirtschaftliche Tool auch im Straßen- und im Seeverkehr einsetzen. Entwürfe entsprechender Gesetzesvorschläge, die am 14. Juli präsentiert werden sollen, kursieren bereits in Brüssel. Sie gehören zu einem Paket aus einem guten Dutzend legislativer Initiativen, mit denen die EU-Klimaschutzziele erreicht werden sollen.

Die Kommission will unter anderem die Richtlinien zur Energiebesteuerung, zu erneuerbarer Energie und zum Aufbau einer Infrastruktur für alternative Treibstoffe überarbeiten. Der Emissionshandel im Luft- und Seeverkehr soll durch Vorgaben für die Klimafreundlichkeit von Treibstoffen für diese Verkehrsträger flankiert werden.

Bis zum 14. Juli kann die Kommission die Gesetzesvorschläge noch verändern. Danach müssen Europäisches Parlament und EU-Staaten darüber entscheiden.

Neben dem bestehenden EU-Emissionshandelssystem für Industrie und Luftfahrt soll ein separater CO2-Handel für Straßenverkehr und Gebäude aufgebaut werden. Die Treib- und Brennstoffhersteller müssten den Entwürfen zufolge Emissionsberechtigungen für ihren CO2-Ausstoß ersteigern. In den Jahren 2024 und 2025 werden die tatsächlichen Emissionen der Unternehmen erfasst, ab 1. Januar 2026 soll der Handel dann starten. Dann soll auch die zulässige CO2-Höchstmenge festgelegt werden.

Wie stark diese Menge bis 2030 sinken soll, hat die Kommission in dem Entwurf noch offen gelassen. Die Angabe soll am 14. Juli aber enthalten sein.

Die Grünen im Europäischen Parlament rechnen aufgrund der Entwürfe damit, dass der Startpreis im neuen Emissionshandelssystem bei etwa 30 Euro pro Tonne CO2 liegen wird. Das habe keinerlei Lenkungswirkung, kritisieren sie. „Die europäischen Bürger werden mit einem CO2-Preis im Verkehr zur Kasse gebeten, ohne dass dies sozial ausgegleichen wird und ohne dass es dem Klima wirklich hilft“, sagt Michael Bloss, klima- und industriepolitischer Sprecher der Grünen im EP.

Der Erlös von 150 Millionen Zertifikaten ist für einen Innovationsfonds vorgesehen zur Förderung „grüner“ Technologien. Außerdem schlägt die Kommission eine Marktstabilisierungsreserve (MSR) vor zum Ausgleich „exzessiver Preisvolatilität“. Steigt der Preis der Verschmutzungsrechte stark, sollen weitere Zertifikate aus der MSR in den Markt gegeben werden.

Reeder sollen ab 2023 zahlen

Den Seeverkehr will die Kommission ab 2023 in den existierenden EU-Emissionshandel einbeziehen. Allerdings müssen die Schiffseigner und –betreiber erst ab 2026 Verschmutzungsrechte für sämtliche ihrer Emissionen ersteigern, zuvor sind Teile noch freigestellt. Laut Entwurf müssten Schiffsbetreiber 2023 Emissionsrechte für 20 Prozent ihres Treibhausgasausstoßes erwerben. 2024 soll dieser Wert auf 45 Prozent steigen und 2025 auf 70 Prozent. Eine kostenlose Ausgabe von Zertifikaten ist nicht vorgesehen.

Gelten sollen die Regeln für alle Schiffe, die EU-Häfen anlaufen, und zwar für alle Fahrten in die EU und für alle Emissionen in EU-Häfen. Bei Missachtung der Vorschriften drohen Strafen. Werden die fälligen Emissionszertifikate zwei Jahre lang nicht abgeliefert, kann den betroffenen Schiffen das Anlaufen von EU-Häfen verboten werden. Bei Reedereien aus Drittstaaten sollen sich diejenigen EU-Staaten um die Überwachung des Emissionshandels kümmern, die von diesen Reedereien am häufigsten angelaufen werden.

Die Zahl der verfügbaren EU-Emissionsrechte soll um die CO2-Emissionen des Seeverkehrs erhöht werden. Datengrundlage sind die Jahre 2018 und 2019.

Die EP-Grünen kritisieren, dass die Reeder erst ab 2026 für alle Emissionen zahlen sollen. Durch die sogenannte MRV-Verordnung gebe es bereits seit 2018 die Pflicht, die Emissionen für alle Schiffe zu melden. Die Daten seien also verfügbar.

Eine weitere Kritik der Grünen lautet, dass die Kommission die kostenlose Zuteilung von Emissionsrechten an Airlines weiterhin nicht vollständig abschaffen wolle.

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