BGL: Tür für Ukrainer öffnen

Der Verband setzt sich für die Anerkennung von Lkw-Führerscheinen aus Drittstaaten ein. Vorstandssprecher Dirk Engelhardt schlägt weitere Erleichterungen bei Führerscheinen zur Bekämpfung des Fahrermangels vor.

BGL-Chef Dirk Engelhardt will den Fahrermangel auch mit dem vermehrten Einsatz ausländischer Fahrer bekämpfen. (Foto: BGL/Pjotr Banczerowski)

Die Zuwanderung von Fachkräften und damit auch von ausländischen Fahrern ist angesichts des immer dramatischeren Fahrermangels in Deutschland notwendig. Daher sei die zunächst befristete Anerkennung von ukrainischen Lkw-Führerscheinen in der EU auch der richtige Weg, kommentierte Dirk Engelhardt, Vorstandssprecher der Bundesverbands Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), das Vorhaben am Montagabend auf der Mitgliederversammlung des Hamburger Landesverbands VSH. Grundsätzlich sollte diese Möglichkeit auch für weitere Drittstaaten geprüft werden, ergänzte Engelhardt gegenüber der DVZ.

Zudem kann sich der BGL-Chef vorstellen, dass Lkw-Fahrer künftig auch in Ländern außerhalb der EU nach deutschem Standard ausgebildet und anschließend in Deutschland eingesetzt werden können. Deshalb schlägt der BGL vor, ein Pilotprojekt unter Einbindung verschiedener Beteiligter wie auch Dekra oder des TÜV anzustoßen. Er denkt dabei vor allem an die Türkei, aber auch an Balkanstaaten.

Inzwischen habe sich der Fahrermangel weiter verschärft. „Ich gehe davon aus, dass inzwischen über 100.000 Lkw-Fahrer allein in Deutschland fehlen“, schätzt Engelhardt und warnte eindringlich davor, dass „Deutschland in zwei bis drei Jahren ein Versorgungskollaps ähnlich wie in England droht“.

Der Lkw-Führerschein, der heute über 10.000 Euro kostet, muss billiger werden. Dirk Engelhardt, BGL-Vorstandssprecher

Neben der Fachkräftezuwanderung sieht der BGL-Chef die bekannten Ansätze wie höhere Wertschätzung, bessere Arbeitsbedingungen oder weniger Bürokratie sowie weitere Handlungsmöglichkeiten. „Der Lkw-Führerschein, der heute über 10.000 Euro kostet, muss billiger werden“, so sein Appell. Zudem sollten Pkw-Führerscheine das Fahren von 7,5-Tonnern, möglicherweise sogar von 12-Tonnern, erlauben, erinnerte er an die Regelung des früheren Klasse-3-Führerscheins. Zudem sollte älteren, im Ruhestand befindlichen Fahrern über Ausnahmeregelungen eine bestimmte Zahl von Fahrtagen pro Jahr ermöglicht werden, ohne dass sie die eigentlich vorgeschriebenen aufwendigen Weiterbildungsmodule absolvieren müssen.

EU-Beratungen laufen

EU-Staaten und das Europäische Parlament beraten gerade über einen Verordnungsentwurf der Kommission zur vorübergehenden Anerkennung von ukrainischen Führerscheinen und Berufskraftfahrerqualifikationen. Das bedeutet: Flüchtende aus der Ukraine müssen ihren Führerschein zunächst nicht umschreiben. Außerdem sollen ukrainische Berufskraftfahrerqualifikationen EU-weit anerkannt werden. Insbesondere Deutschland hat sich für eine gemeinschaftsweite Lösung eingesetzt. Im EU-Ministerrat wurde am Dienstag auf Expertenebene über die Pläne beraten. Ganz einfach sei das Thema der Anerkennung von Qualifikationsnachweisen nicht, hieß es in Brüssel.

Das Europäische Parlament will den Vorschlag im Dringlichkeitsverfahren behandeln. Vorgesehen ist eine Abstimmung am Donnerstag. Bis dahin können noch Änderungsanträge eingebracht werden, etwa zu einer Befristung der Regelung.

Wenn die Verordnung von Europaparlament und Ministerrat beschlossen ist, kann sie im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. 20 Tage später tritt sie in allen Mitgliedsstaaten in Kraft. Da nicht sicher ist, wann die Verordnung verabschiedet werden kann, hat das Bundesverkehrsministerium die Bundesländer gebeten, im Vorgriff zumindest ukrainische Führerscheine bereits anzuerkennen.

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