Gegen das Verbot, die regelmäßig wöchentliche Ruhezeit im Lkw zu verbringen, wird unverändert häufig verstoßen. Bei einer speziellen Schwerpunktkontrolle in diesem Rechtsgebiet im August hat das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) bei jedem fünften Fahrzeug eine Missachtung dieser Vorschrift bemängelt. Von 211 kontrollierten Lkw wurde 44 beanstandet, überdurchschnittlich viele. Bei zwei anderen Schwerpunktkontrollen im Verlauf des Monats August stand dagegen die Einhaltung der Kabotagevorschriften im Mittelpunkt.
Im August haben die BAG-Beamten anlässlich der Schwerpunktkontrollen 1232 Lkw in den Rechtsgebieten Kabotage, Wochenruhezeit und Technik überprüft. 1066 davon wurden auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen überprüft; Beanstandungen ergaben sich in 38 Fällen oder knapp 3,6 Prozent. Nachdem im Juli die Beanstandungsquote auf 2,2 Prozent gesunken war, liegt sie nun wieder in dem in diesem Jahr üblichen Korridor zwischen 3 und 4 Prozent.
Wie viele der auf Kabotage überprüften Fahrzeuge tatsächlich auf einer Kabotagefahrt waren, teilt das BAG traditionell nicht mit. Das BAG weist aber ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den Kontrollergebnissen von Schwerpunktaktionen grundsätzlich um keine repräsentativen Werte handelt.
Von den insgesamt 304 Lkw, die auf die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit überprüft wurden, wurden 50 beanstandet, rund 16 Prozent. 3 von 73 auf ihren technischen Zustand untersuchten Lkw beanstandeten die BAG-Kontrolleure. Die eingeforderten Sicherheitsleistungen für alle kontrollierten Rechtsgebiete bei den drei Schwerpunktkontrollen betrugen rund 88.000 Euro. (la)