Änderungen vor allem bei Genehmigungsbeschleunigung erwartet
Vor der Bundestagsdebatte über die Lkw-Maut und die Genehmigungsbeschleunigung in dieser Woche sind noch einige Änderungen zu erwarten. Beide Gesetzesvorhaben stehen für den kommenden Donnerstag auf der Tagesordnung des Parlaments. Offen ist wohl noch, ob die Wasserstraße nicht doch in das Gesetz zur „Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes“ aufgenommen wird.
Bei der Schiene soll es dem Vernehmen nach einen Entschließungsantrag zur Entwidmung von Schienenstrecken geben. Ziel ist es, dies zu erschweren. Als notwendig wird es erachtet, weil ein Entwurf für das Moderne-Schiene-Gesetz laut Vorhabenplanung des Bundesverkehrsministeriums erst im ersten Quartal 2024 vorgelegt werden soll. Auch die Methodik zur Errechnung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses bei der Schiene sei noch in der Diskussion, heißt es.
Änderungen beim „Dritten Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften“ sind nicht mehr zu erwarten, also auch keine Verschiebung für den Start vom 1. Dezember 2023 auf den 1. Januar 2024. Ein Grund seien die Mittel in Höhe von rund 550 Millionen Euro, die dem Staatshaushalt dann als Einnahmen verloren gingen.
Die zweite und dritte Lesung zur Planungsgenehmigung ist nach derzeitigem Stand am Donnerstag für eine Stunde ab 12 Uhr vorgesehen. Die Lkw-Maut folgt am Abend gegen 21.30 Uhr. Hier ist bisher eine knappe halbe Stunde eingeplant.