China greift nach den Lieferketten

Es war ein lautloser Vorgang, auf den es bislang entsprechend nur leisen Widerhall gab. Chinas Staatsrat hat am 31. März dieses Jahres die „State Council Provisions on Industrial and Supply Chain Security“ veröffentlicht. Die 18 Artikel der Verordnung bilden einen Rahmen für staatlich koordinierte Lieferkettenpolitik. Diese könnten nun auch deutsche Unternehmen zu spüren bekommen, die in China produzieren oder Waren von dort beschaffen.
Die Regulierung verdeutlicht, dass die chinesische Regierung ihre Industrie und deren Lieferketten ausdrücklich unter Sicherheits- und Stabilitätsaspekten behandelt. Sie dient dem Zweck, entsprechenden Risiken vorzubeugen. Als Rechtsgrundlagen nennt die Verordnung unter anderem das Nationale Sicherheitsgesetz, das Außenbeziehungsgesetz, das Gesetz gegen ausländische Sanktionen und das Außenhandelsrecht. Zunächst sollen Behörden eine Liste mit industriellen Schlüsselbereichen erstellen. Ziel ist, in diesen Segmenten einen stabilen und kontinuierlichen Betrieb zu gewährleisten.
Es ist nicht das erste chinesische Regelwerk, das Einfluss auf weltweite Wertschöpfungsnetze hat. Die Europäische Handelskammer hat Mitte April den Bericht „Exporting Control: China’s New Strategic Toolkit“ veröffentlicht, in dem detailliert dargelegt wird, wie sich Chinas Exportkontrollregime zu einem mächtigen Instrument zur Steuerung der weltweiten Verfügbarkeit strategischer Güter entwickelt hat. Zwar bleiben Exportkontrollen unverzichtbar, um die Verbreitung von Waffen zu verhindern, doch werden die Beschränkungen vermehrt zu strategischen Handelsmaßnahmen umfunktioniert, heißt es in dem Bericht.
Für viele deutsche Unternehmen wächst damit die Unsicherheit im China-Geschäft. Denn durch das Regelwerk könnten sich das seit einiger Zeit im Westen geforderte De-Risking sowie Lieferantenwechsel, Audits oder Prüfungen von Sozial- und Umweltstandards mitunter negativ auswirken. Deutsche Hersteller müssen künftig stärker begründen können, warum sie Bezugsquellen in China reduzieren oder ersetzen. Kritisch kann es werden, wenn ein Wechsel nicht rein kaufmännische Gründe hat, sondern als Reaktion auf Sanktionen, Exportkontrollen, Menschenrechtsvorgaben oder politischen Druck aus Europa/USA interpretiert werden kann.
Chinas Kontrollregime
Gesetzesinstrumente für Dual-Use- Exportbeschränkungen, Außenhandel und Technologietransfers, die seit 2020 verabschiedet oder überarbeitet wurden (Auswahl). (Quelle: SIPRI – Stockholm International)
Verordnungen zur Liste unzuverlässiger Unternehmen (Unreliable Entities List)
Erfasst werden ausländische Akteure, die als Gefahr für die nationale Sicherheit eingestuft werden oder anderwei- tig Chinas Interessen verletzen; gegen sie können auf Grundlage des Außenhandelsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften Maßnahmen ergriffen werden.
Exportkontrollgesetz (Export Control Law)
Schafft den rechtlichen Rahmen für Kontrollen beim Export von Dual-Use- und Militärgütern.
Regeln zur Abwehr der ungerechtfertigten extraterritorialen Anwendung ausländischer Rechtsvorschriften und anderer Maßnahmen
Legt Regeln fest, um der extraterritorialen Anwendung ausländischer Gesetze entgegenzuwirken, wenn diese als Beschränkung für chinesische Unternehmen bewertet werden, wirtschaftliche und handelsbezogene Aktivitäten mit Drittlän dern abzuwickeln.
Gesetz gegen ausländische Sanktionen (Anti-Foreign Sanctions Law)
Schafft einen rechtlichen Rahmen für Gegenmaßnahmen gegen Staaten, die Sanktionen gegen chinesische juristische Personen oder natürliche Personen verhängen.
Verordnungen zur Exportkontrolle von Dual-Use-Gütern
Legt in Übereinstimmung mit dem Exportkontrollgesetz von 2020 Bestimmungen zur Regulierung des Exports von Dual-Use-Gütern fest.
Katalog der aus China zur Ausfuhr verbotenen und beschränkten Technologien
Neueste Aktualisierung der Liste ziviler Technologien, deren
Export verboten oder eingeschränkt ist, weil sie als kritisch für die
nationale Sicherheit gelten.
Überarbeitung des Außenhandelsgesetzes von 1994
Schafft den rechtlichen Rahmen für den Außenhandel und definiert Beschränkungen vor dem Hintergrund der nationalen Sicherheit und ähnlicher Gründe. Die Überarbeitung führt „Wahrung der nationalen Souveränität, Sicherheit und Entwicklungsinteressen“ als zentralen Zweck des Gesetzes ein und bildet die Grundlage für deutlich verschärfte und ausgeweitete Gegenmaßnahmen.
Verordnungen des Staatsrates zur Sicherheit von Industrie und Lieferketten
Erweitert staatliche Befugnisse, gegen ausländische Akteure vorzugehen, die Chinas Industrie und Lieferketten bedrohen.
OEMs prüfen den Sachstand
Für die Automobilindustrie ist China sowohl Absatzmarkt als auch Produktions- und Beschaffungsstandort. Unternehmen wie Mercedes-Benz und Volkswagen müssen daher den regulatorischen Rahmen stets genau im Blick behalten. „Wir prüfen aktuell mögliche Implikationen der neuen Verordnung für unsere Geschäftstätigkeit. Zum jetzigen Zeitpunkt lassen sich hierzu jedoch noch keine abschließenden Aussagen zu konkreten Auswirkungen treffen“, teilt eine Sprecherin von Mercedes-Benz auf DVZ-Anfrage mit. „Wir stehen aus tiefer Überzeugung für offene Märkte und einen fairen, regelbasierten Freihandel ein, denn Protektionismus schadet letztlich den über Jahrzehnte aufgebauten globalen Liefernetzwerken und der gesamten vernetzten Industrie.“ Volkswagen äußert sich ähnlich. Auf Grundlage der aktuell verfügbaren Informationen sei es noch zu früh, konkrete Effekte im Detail zu bewerten, so ein Sprecher des Konzerns.
Offensichtlich ist, dass China Monitoring- und Frühwarnsysteme aufbaut, um Bedrohungen der eigenen Industrie- und Lieferkettensicherheit zu erkennen. Behörden sollen die Stabilität von Versorgungskanälen bewerten, Bedrohungen identifizieren und frühzeitig Warnungen veröffentlichen. Unternehmen in China, Verbände oder Kammern können Situationen melden, die die Lieferkettensicherheit beeinträchtigen. Sollte das in den noch zu identifizierenden Schlüsselbereichen der Fall sein und die wirtschaftliche Stabilität oder nationale Sicherheit tangieren, können nach Entscheidung des Staatsrats oder autorisierter Stellen Notfallmaßnahmen ergriffen werden. Dazu gehören beispielsweise der Einsatz von Reserven oder eine vorgeschriebene Organisation von Produktion, Transport und Versorgung. Betroffene Organisationen und Einzelpersonen sollen dabei kooperieren. Die Maßnahmen sollen beendet werden, sobald sich die Situation entspannt hat. Darüber hinaus werden Unternehmen angehalten, ihre Risikokontrollsysteme zu verbessern, so dass Kerntechnologien sowie die dazugehörigen Informationssysteme und Daten „sicher und kontrollierbar“ sind.
Besonders brisant sind die Artikel 14 und 15: Sie ermöglichen Untersuchungen bei diskriminierenden Restriktionen durch Staaten oder Regionen sowie internationale Organisationen – und ausdrücklich auch gegen ausländische Unternehmen und Einzelpersonen, wenn diese normale Transaktionen aussetzen oder chinesische Akteure benachteiligen. Behörden können dann Gegenmaßnahmen verhängen. Das können Import- und Exportbeschränkungen, Einschränkungen bei internationalen Dienstleistungen, Transaktions- und Kooperationsrestriktionen bis hin zu Einreise-, Aufenthalts- und arbeitsbezogene Auflagen oder besondere Gebühren sein.
Die Verordnung nennt zudem als mögliche Maßnahme Restriktionen beim Erhalt von Daten oder personenbezogenen Informationen aus dem Ausland oder bei deren Bereitstellung ins Ausland. Digitale Lieferketteninfrastruktur, worunter auch Plattformen fallen, über die Daten getauscht werden, rückt damit als Sicherheits- und Compliance-Thema in den Fokus.
Wirtschaftliche Verflechtungen werden zunehmend von geopolitischen Interessen überlagert. Alexander Hoeckle, Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA)
Der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) sieht in den Vorschriften einen weiteren Schritt zu einer stärkeren staatlichen Steuerung und sicherheitspolitischen Aufladung von Lieferketten. „Wirtschaftliche Verflechtungen bleiben bestehen, werden aber zunehmend durch geopolitische Interessen überlagert“, kommentiert Alexander Hoeckle, Abteilungsleiter Außenwirtschaft und Zoll beim BGA. Für deutsche Außenhandelsunternehmen verschärfe sich „das Spannungsfeld“ deutlich.
Industrieunternehmen wie Automobilhersteller, Konsumgüter- oder Elektronikproduzenten sind häufig doppelt exponiert, denn sie haben zum einen Markt- und Produktionsinteressen in China und beziehen zum anderen Komponenten und Vorprodukte von Lieferanten aus dem Land. Für Hoeckle ist das „De-Risking-Dilemma“ besonders problematisch. Unternehmen sollen europäische Vorgaben, etwa Exportkontrollen oder Sanktionen, umsetzen und Risiken reduzieren. Gleichzeitig könnten genau diese Anpassungen von chinesischer Seite nun als sicherheitsrelevant oder diskriminierend bewertet und „mit Gegenmaßnahmen belegt“ werden.
Die chinesische Lieferkettenregulierung interpretieren manche Experten als „verschärfte Reaktion auf den Critical Raw Materials Act der EU“. Absicherungslogik sei nachvollziehbar, „nur geht China wieder einen Schritt weiter“, sagt Christian Kille, Logistikprofessor an der Technischen Hochschule Würzburg-Schweinfurt. Er verweist darauf, dass das Land „die Daumenschrauben deutlich anziehen könnte, auch wegen seiner Machtstellung in den Lieferketten“. Kille sieht die Gefahr, dass Unternehmen mit Joint Ventures oder Niederlassungen in China, deren Heimatländer Sanktionen aussprechen, sozusagen „in Sippenhaft geraten“. Seiner Ansicht nach wurde mit dem Regelwerk ein politisches Schwert etabliert, das Reaktionen gegenüber EU oder USA ermöglicht. Dass die Verordnung ausdrücklich an bestehende chinesische Gesetze wie das Counter Foreign Sanctions Law anknüpft und die Möglichkeit von Untersuchungen und Maßnahmen beschreibt, passt zu diesem Deutungsrahmen.
Folgen für Transport, Logistik und SCM
Transport- und Logistikunternehmen, die Waren aus China nach Deutschland oder Europa bewegen oder Lieferketten steuern, sind ebenfalls neuen Risiken ausgesetzt. Sie sind nicht nur Transportdienstleister, sondern darüber hinaus Datenhalter, Netzwerkmanager und oft auch Zoll-, Lager- und Control-Tower-Dienstleister. Relevant ist in diesem Zusammenhang, welche Lieferkettendaten sie erheben und weitergeben, ob sie an Standortverlagerungen aktiv mitwirken und ob sie chinesische Kunden, Lieferanten oder Standorte aus Compliance-Gründen ausschließen.
Experten rechnen damit, dass solche Unternehmen verstärkt in den Fokus rücken, die in sensiblen Branchen wie Automotive, Batterien, Halbleitern, Seltenen Erden oder Dual-Use-Gütern tätig sind. Das sich ausweitende Exportkontrollregime gefährdet laut Jens Eskelund, Präsident der Europäischen Handelskammer in China, das Vertrauen in das Land als sichere Bezugsquelle für kritische Güter. „Eine gezielte und präzise Umsetzung von Exportkontrollen, die den Handel mit Dual-Use-Gütern für militärische Zwecke verhindert und gleichzeitig sicherstellt, dass der legitime zivile Handel nicht gestört wird, würde für beide Seiten zu vorteilhafteren Ergebnissen führen“, kommentiert Eskelund.
Transport- und Versorgungsangelegenheiten können künftig in Krisenlagen ausdrücklich Teil staatlicher Maßnahmen sein. Kille schließt daraus, Logistikunternehmen könnten „zwangsverpflichtet werden, nicht nur Sendungsdaten herauszugeben, sondern auch Transporte im Notfall abzuwickeln, sofern sie in China aktiv sind“. Selbst wenn man dies als Notfallabsicherung sieht, ist es für international aktive Transport- und Logistikdienstleister für Risikobewertung und Vertragsgestaltung relevant.
Kille erwartet kurzfristig keinen unmittelbaren operativen Bruch, sondern vielmehr eine juristische und vertragliche Nacharbeit. „Es wird vermutlich erst einmal nichts passieren, außer dass Unternehmen ihre Verträge aktualisieren werden. Wahrscheinlich wird abgewartet“, lautet seine Einschätzung. Die Abhängigkeit von China als Kunde werde dazu führen, dass sich viele Unternehmen fügen. Möglich sei auch, dass das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit der neuen Verordnung kollidiere. Für Supply-Chain-Manager und Logistikentscheider bedeutet das, dass „China-Compliance“ nicht nur als Zoll- oder Sanktionsfrage zu behandeln ist, sondern als Zusammenspiel aus Vertragswerk, Datenarchitektur, Lieferantensteuerung und operativer Resilienz.
Grundsätzlich geht das Verhältnis zwischen China und Europa laut Kille in Richtung „Machtpolitik statt Verhandlungspolitik“, was zu mehr Spannungen führe. Wenn sich der Trend der letzten fünf Jahre fortsetze, sehe er „schwarz für den Handel mit China“. Ob Freihandelsabkommen ausreichen und sich für die EU auszahlen, lasse sich noch nicht beurteilen.
Dass China seinen Einfluss auf globale Lieferketten verstärken will, zeigt sich auch an der Reform des Seehandelsrechts, dem Maritime Code of the People’s Republic of China. Seit dem 1. Mai gelten für Reedereien, Charterer und Verlader neue Haftungsbedingungen im China-Geschäft; sämtliche Transporte von und zu chinesischen Häfen unterliegen nun chinesischem Recht. Westliche Carrier und Logistiker beobachten die Situation aktuell noch und prüfen, ob und inwieweit geltende Geschäftsbedingungen angepasst werden müssen (siehe Seite 8).
Auf politischer Ebene fordert der BGA Fortschritte bei der Diversifizierung durch Handelsabkommen sowie eine geschlossene europäische China-Strategie, da nationale Einzelansätze zu kurz griffen. Der globale Handel entwickle sich in Richtung eines stärker politisierten und fragmentierten Systems. Für Unternehmen bedeute dies steigende Komplexität, höhere Risiken und mehr Zielkonflikte.
| Entscheidungshilfe für oder gegen De-Risking | |
| 1. Grundlagenanalyse | |
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Unternehmenseigenschaften, zum Beispiel
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Rahmenbedingungen, zum Beispiel
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| 2. Einschätzung und Bewertung der Handlungsalternativen | |
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Nutzen/Risiken
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Kosten/Hürden
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| 3. Maßnahmen | |
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Kein oder geringes De-Risking
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De-Risking zum Beispiel über
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| Quelle: IfM – Institut für Mittelstandsforschung, Bonn 2026 | |


