EU-Lieferkettengesetz bleibt ohne Mehrheit

Bei einer Abstimmung am Mittwoch konnte die Richtlinie nicht beschlossen werden, teilte die belgische EU-Ratspräsidentschaft mit. Die deutsche Bundesregierung hatte sich enthalten. Damit ist der weitere Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zunächst unklar.

Bei der Abstimmung der ständigen Vertreter am Mittwoch in Brüssel bekam das EU-Lieferkettengesetz keine Mehrheit. (Foto: iStock/Bet_Noire)

Das geplante EU-Lieferkettengesetz findet weiter keine ausreichende Mehrheit unter den Mitgliedsstaaten. Das teilte die belgische Ratspräsidentschaft am Mittwoch mit. „Wir müssen nun den Stand der Dinge prüfen und werden sehen, ob es möglich ist, die von den Mitgliedsstaaten vorgebrachten Bedenken in Absprache mit dem Europäischen Parlament auszuräumen.“ Damit ist offen, ob über das Vorhaben nochmal neu verhandelt werden muss, obwohl es im Dezember eigentlich bereits einen Kompromiss zwischen Unterhändlern der beiden Institutionen gab.

Die Bundesregierung erwartet derweil keinen weiteren Anlauf vor der Europawahl im Juni. „Da fehlt mir im Augenblick die Fantasie für“, sagte Regierungssprecher Steffen Hebestreit.

Deutschland enthielt sich am Mittwoch bei der Abstimmung im Ausschuss der ständigen Vertreter der Mitgliedsstaaten. In dem Gremium wirkt das wie eine Neinstimme. In der Bundesregierung drängte die FDP darauf, dass Deutschland nicht zustimmt. Die Liberalen befürchten etwa, dass sich Betriebe aus Angst vor Bürokratie und rechtlichen Risiken aus Europa zurückziehen. Politiker von SPD und Grünen befürworten das Vorhaben hingegen. Die Unstimmigkeiten hatten zu einem offenen Schlagabtausch in der Ampelkoalition geführt.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sieht sich mit seiner Ablehnung in guter Gesellschaft: „Mehr als die Hälfte der Mitgliedsstaaten hat dem Entwurf nicht zugestimmt, auch etwa Frankreich und Italien.“ In der gegenwärtigen Lage sei die Richtlinie vor allem für Mittelständler schlicht nicht umsetzbar.

Mit dem Gesetz sollen große Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren. Größere Unternehmen müssen zudem einen Plan erstellen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit dem Pariser Abkommen zum Klimawandel vereinbar sind.

Buschmann: Neuer Anlauf nach der Europawahl

Deutschland hat bereits ein Lieferkettengesetz. Die geplante EU-Version würde über dessen Vorgaben hinausgehen. So ist auf EU-Ebene vorgesehen, dass Unternehmen für Sorgfaltspflichtverletzungen haftbar sind, was im deutschen Gesetz ausgeschlossen ist. Zudem wären kleinere Unternehmen von der EU-Regelung betroffen gewesen als vom deutschen Gesetz. „Wir müssen den gescheiterten Entwurf nun beiseitelegen, um nach der Europawahl mit einer frisch ernannten Kommission Gespräche über einen bürokratiearmen, schlanken und wirksamen Entwurf auf den Weg zu bringen“, schlug Buschmann vor.

Auch die FDP-Fraktion zeigte sich zufrieden mit der Abstimmung. „Die Beratungen heute in Brüssel zeigen deutlich, dass die Lieferketten-Richtlinie ein unausgegorenes Vorhaben ist“, sagte Fraktionschef Christian Dürr der Deutschen Presse-Agentur. (dpa/loe)

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