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Flottenregulierung:
Alternative Kraftstoffe als Klimaschutzoption anerkennen
Hersteller und Zulieferer von Nutzfahrzeugen setzen beim Klimaschutz derzeit auf den batterieelektrischen Antrieb, den Einsatz von CO₂-neutralem Wasserstoff sowie die Verwendung erneuerbarer Kraftstoffe. Entsprechend der Vielfalt an Anwendungsfällen dürfte auch künftig ein Technologiemix notwendig sein. Noch ist unklar, wie sich die Marktanteile entwickeln werden. Dennoch müssen schon heute alle bereits skalierbaren Defossilisierungsoptionen, wie z. B. flüssige und gasförmige Biokraftstoffe und E-Fuels, genutzt werden, um die Ziele zur Treibhausgasminderung zu erreichen – bezahlbar und unter Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit.
Eine wesentliche Voraussetzung für Antriebswechsel ist der Aufbau leistungsfähiger Lade- und Tankinfrastrukturen für Strom und Wasserstoff. Bis dies in der Fläche umgesetzt ist, könnten CO2-neutrale oder treibhausgasarme Kraftstoffe wie HVO100, Bio-LNG, Bio-CNG u. a. die Emission deutlich reduzieren – auf Basis bestehender Motortechnologie und unter Nutzung der vorhandenen Tankinfrastruktur. Darum ist es notwendig, alternative Kraftstoffe als gleichberechtigte Klimaschutzoption anzuerkennen und in den entsprechenden Regelwerken zu berücksichtigen. Hier besteht insbesondere auf EU-Ebene Handlungsbedarf. Sowohl in den CO2-Flottenregulierungen, bei der Energiebesteuerung, aber auch der Lkw-Maut werden nachhaltige Kraftstoffe bislang wie fossile Kraftstoffe behandelt. Das ist kontraproduktiv und muss sich ändern.
Bei der Revision der Flottenregulierungen ist darum die Einführung einer Kategorie für Fahrzeuge notwendig, die ausschließlich CO2-neutrale Kraftstoffe (Carbon Neutral Fuels, CNF) tanken und die, vergleichbar zu E-Fahrzeugen, als Null-Emissionsfahrzeuge bewertet werden. Wichtig ist dabei, dass die klimaschonenden Kraftstoffe die Nachhaltigkeitskriterien der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED erfüllen und für die neue Fahrzeugkategorie zusätzlich zu den bestehenden Treibhausgasminderungsvorgaben der Kraftstofflieferanten in Verkehr gebracht werden. Um die Betankung der CNF-Fahrzeuge einfach und flächendeckend zu ermöglichen, sollte ein massenbilanzielles Verfahren anstelle der physischen Bereitstellung von Reinkraftstoffen zur Anwendung kommen.
Dass eine verstärkte Elektrifizierung einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten kann und muss, ist unumstritten. Doch derzeit decken wir unseren gesamten Endenergiebedarf bundesweit nur zu rund 20 % mit Strom ab. Nahezu der gesamte Rest, fast 80 %, sind feste, flüssige und gasförmige Energieträger, also Moleküle. Durch höhere Effizienz sowie die zunehmende Elektrifizierung der Fahrzeugflotte, von Industrieprozessen und der Wärmeversorgung wird der Bedarf zwar zurückgehen, dennoch werden wohl rund die Hälfte, eventuell sogar 60 % des aktuellen Absatzes auch über 2045 hinaus noch benötigt, dann jedoch CO2-neutral und aus erneuerbaren Quellen. Dauerhaft benötigt werden Kohlenwasserstoffe zudem als Grundstoffe für die Nutzung zum Beispiel in der Chemie- und Bauindustrie.
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