Das Hamburger Landgericht hat im Piratenprozess am Mittwoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit den Haftbefehl gegen den angeblich 17 Jahre alten Angeklagten erneuert. Ihren Beschluss begründete die Kammer nach Aussagen eines Verteidigers damit, dass der Angeklagte zur Tatzeit das Unrecht seines Handelns begreifen konnte.