Die Bundeswehr hätte einen im Jahr 2009 während des Anti-Piraten-Einsatzes vor dem Horn von Afrika festgenommenen Mann nicht an die Behörden in Kenia übergeben dürfen. Die Überstellung zur Strafverfolgung an Kenia sei rechtswidrig gewesen, weil die dortigen Haftbedingungen erkennbar nicht völkerrechtlichen Mindeststandards entsprochen hätten, entschied am Freitag das Verwaltungsgericht Köln (Az.: 25 K 4280/09). Die Zusage Kenias an die EU, menschenwürdige Haftbedingungen zu gewährleisten, sei jedenfalls damals noch nicht umgesetzt gewesen.