Flottenerneuerungsprogramm für Lkw veröffentlicht

Bis zu 15.000 Euro erhalten Unternehmen, wenn sie Lkw der Euroklasse I bis V sowie EEV verschrotten und dafür ein neues Fahrzeug kaufen. Voraussetzung ist unter anderem, dass die neuen Lkw mit rollwiderstandsoptimierten Reifen und Abbiegeassistenzsystemen ausgestattet sind.

Lkw auf der Autobahn 3 bei Medenbach. (Foto: Ollo/Istock)

Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) hat am vergangenen Freitag die Förderrichtlinie für das Flottenerneuerungsprogramm für schwere LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 7,5 Tonnen veröffentlicht. Bis zum 15. April 2021 können Unternehmen Anträge auf Beihilfe von bis zu 15.000 Euro für den Austausch von Nutzfahrzeugen der Klassen Euro I bis V gegen neue Nutzfahrzeuge der Klasse Euro VI mit konventionellem Verbrennungsmotor, Elektro- und Wasserstoffantrieb sowie mit Gas betriebenen Antrieb stellen.

Die Richtlinie gilt bis zum 30. Juni 2021. Ziel ist es, Arbeitsplätze dauerhaft zu erhalten, der Wirtschaft einen spürbaren Impuls zu verleihen und die CO2-Emissionen der Nutzfahrzeugflotte abzusenken, heißt es in dem 6-seitigen Papier, das der DVZ vorliegt.

Für die Verschrottung von Bestandsfahrzeugen der Euroklassen 0 bis II erhalten interessierte Unternehmen 10.000 Euro, für die Euroklassen III bis V sowie EEV 15.000 Euro als nicht zurückzuzahlenden Zuschuss. Die Verschrottung des alten Fahrzeugs müssen die Antragsteller bis spätestens Ende 2021 nachweisen.

Abbiegeassistenzsystem vorgeschrieben

Das Ministerium knüpft die Förderung an einige Bedingungen. So muss das Neufahrzeug im Jahr 2021 produziert worden und mit rollwiderstandsoptimierten Reifen ausgestattet sein. Außerdem muss jeder Lkw über einen Abbiegeassistenten verfügen. Der Antragsteller ist verpflichtet, den Erwerb oder den nachträglichen Einbau nachzuweisen. Die Anschaffung von intelligenter Trailer-Technologie wird mit zusätzlich 5.000 Euro gefördert. „Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 60 Prozent des nachgewiesenen Anschaffungspreises der jeweiligen Technologie“, heißt es in der Richtlinie.

Die Förderung ist pro Antragstellung auf 800.000 Euro begrenzt. Andere Zahlungen, darunter die „Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“, vorübergehende Gewährungen von Bürgschaften oder Garantien im Zusammenhang mit der Pandemie und auch Beihilfen nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung oder De-minimis-Verordnung werden laut Richtlinie nicht angerechnet. Insgesamt stehen für das Flottenerneuerungsprogramm 500 Millionen Euro zur Verfügung.

Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Güterverkehr. Die Anträge sind ausschließlich in elektronischer Form mit allen erforderlichen Unterlagen über die Internetadresse: https://antrag-gbbmvi.bund.de einzureichen.

In einer ersten Fassung hatten wir geschrieben, dass das Programm für Lkw ab 3,5 Tonnen gilt. Richtig ist, dass es für Lkw ab 7,5 Tonnen gilt. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.

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