EU legt Bedingungen für Subventionen neu fest

Die EU-Kommission überarbeitet derzeit zahlreiche wettbewerbsrechtliche Vorschriften. Die Transportwirtschaft beobachtet, was das für die Förderung bestimmter alternativer Kraftstoffe bedeuten könnte.

Fördermittel für Lkw mit Gasantrieben will die EU-Kommission an die Einhaltung von Nachaltigkeitskriterien knüpfen. (Foto: Volvo Trucks)

Bis Ende des Jahres will die EU-Kommission neue Leitlinien für staatliche Umwelt- und Energiebeihilfen (CEEAG) beschließen. „Das wird die Unterstützung von sauberer Mobilität erleichtern“, sagt EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. In der Branche wird aber befürchtet, dass die Leitlinien die Förderung bestimmter Übergangstechnologien, etwa von Gasantrieben, deutlich einschränken könnten. Die CEEAG-Reform ist Teil einer größeren Übung. Die Kommission überprüft derzeit über 20 wettbewerbsrechtliche Vorschriften darauf hin, ob sie noch auf der Höhe der Zeit sind.

Grundsätzlich sollten Mehrkosten für saubere Lkw, Flugzeuge, Schiffe und Züge von der öffentlichen Hand ausgeglichen werden können, schlägt die Kommission vor. Dazu müssten die Mitgliedsstaaten ihr allerdings ein Szenario vorlegen, was ohne staatliche Fördermittel passieren würde. Und es gibt noch zahlreiche weitere Bedingungen. Im Luftverkehr etwa sollen Umweltbeihilfen nur gezahlt werden dürfen, wenn Flugzeuge ausgetauscht werden. Die Flotte dürfe sich nicht vergrößern. Bei der Bahn soll darauf geachtet werden, dass es nicht zur „vorzeitigen Verschrottung“ von Null-Emissionsfahrzeugen kommt.

Nicht erlauben will die Kommission die Förderung von Fahrzeugen, die mit der neuen Generation von Dieselmotoren oder Flüssiggas (LPG) oder mit aus fossiler Energie erzeugtem Wasserstoff angetrieben werden. Das verzögere nur den Übergang zu den umweltfreundlichsten Technologien, lautet das Argument.

Das gleiche Problem sieht die Kommission auch bei Fahrzeugen, die mit komprimiertem oder verflüssigtem Erdgas (CNG und LNG) fahren. Staatliche Beihilfen sollen laut einem Konsultationspapier aber dennoch erlaubt werden, wenn die Mitgliedsstaaten nachweisen, dass sauberere Alternativen mindestens vier Jahre lang nicht verfügbar sind. Oder wenn sie zusagen, dass die CNG- oder LNG-Fahrzeuge zu mindestens 20 Prozent mit Biogas oder Gas aus anderen erneuerbaren Energiequellen betrieben werden. Gleiches soll bei Subventionen für Tank- und Ladeinfrastruktur gelten. Deren Förderung ist durch die bisherigen Energie- und Umweltbeihilfeleitlinien nicht abgedeckt.

See- und Binnenschifffahrtsunternehmen befürchten, dass es durch die neuen Leitlinien unmöglich wird, Abgasnachbehandlungsanlagen für Dieselmotoren und Kauf oder Leasing von Schiffen mit solchen Motoren weiter zu fördern. Die Anforderungen an die am Schornstein gemessenen CO2-Emissionen seien so hoch, dass sie von Schiffen nicht erfüllt werden könnten, heißt es. Die Definition von „sauberen Schiffen“ sei nicht passend für Übergangstechnologien.

Abkehr von fossilen Kraftstoffen

Die EU-Kommission macht in ihrer Mitteilung zur Reform der Wettbewerbspolitik klar, dass die neuen CEEAG-Leitlinien die Abkehr von fossilen Kraftstoffen begünstigen sollen, besonders von Öl, Kohle und Braunkohle. Aber auch neue Investitionen in Erdgas seien „wahrscheinlich nicht mit Beihilfevorschriften vereinbar“, außer die Mitgliedsstaaten wiesen nach, dass die Begünstigten durch die Subventionen nicht langfristig auf Gastechnologien festgenagelt werden (Lock-in-Effekt).

Wichtige Vorgaben für Klimaschutzsubventionen im Verkehr sind zum Beispiel auch in der Neufassung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung oder in den Beihilferegeln für die Eisenbahn enthalten, die gerade überarbeitet werden. Reformiert wird auch der Beihilferahmen für Important Projects of Common European Interest (IPCEI). Darüber will die Kommission mehr Subventionen etwa für die Verkehrsinfrastruktur oder für als strategisch wichtig angesehene Projekte wie Batterieherstellung, Wasserstofferzeugung, Hochleistungscomputer oder Cloud-Technologie ermöglichen.

Etwas weiter öffnen will die Kommission die Tür auch für Subventionen der europäischen Halbleiterproduktion. „Ich glaube fest an offene und wettbewerbsfähige Märkte“, sagt Vestager. Angesichts der „außergewöhnlichen“ Lage auf dem Markt für Halbleiter, angesichts deren Bedeutung und der europäischen Abhängigkeit von einer „begrenzten Zahl von Unternehmen in einem herausfordernden geopolitischen Kontext“, könnte sich die Kommission laut Vestager aber mit einer stärkeren, staatlichen Förderung anfreunden.

Ihr Feedback
Teilen
Drucken

Sie sind noch kein Abonnent?

Testen Sie DVZ oder DVZ-Brief 4 Wochen im Probeabo und überzeugen Sie sich von unserem umfassenden Informationsangebot.

  • Online Zugang
  • Täglicher Newsletter
  • Wöchentliches E-paper

 

Zum Probeabo

Jetzt DVZ oder DVZ-Brief 4 Wochen kostenlos testen

Sie sind noch kein Abonnent?

Testen Sie DVZ oder DVZ-Brief 4 Wochen im Probeabo und überzeugen Sie sich von unserem umfassenden Informationsangebot.

  • Online Zugang
  • Täglicher Newsletter
  • Wöchentliches E-paper

 

Zum Probeabo

Jetzt DVZ oder DVZ-Brief 4 Wochen kostenlos testen

Nach oben