Klage: Elvis fordert Millionen Euro Maut zurück

Die Speditionskooperation hat eine Musterklage gegen das Bundesamt für Güterverkehr angestrengt. Dabei geht es um bis zu 26,6 Millionen Euro zu viel gezahlter Lkw-Maut. Rund 160 Elvis-Partner haben sich dem im September eingeleiteten Verfahren bereits angeschlossen.

Zu viel gezahlte Maut? Rund 160 Elvis-Partner wollen die Frage gerichtlich klären lassen. (Foto: Elvis AG)

Die Speditionskooperation Elvis fordert im Rahmen eines Musterverfahrens zu viel gezahlte Lkw-Maut in Millionenhöhe vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) zurück. Rund 160 Elvis-Partner haben sich dem im September eingeleiteten Verfahren bereits angeschlossen. Dabei geht es um einen zu viel bezahlten Betrag zwischen 11,4 und 26,6 Millionen Euro.

Hintergrund ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus Oktober 2020. Danach dürfen die Kosten für die Verkehrspolizei nicht in die Mautberechnung einbezogen werden, wie das in Deutschland bis Ende Oktober 2020 der Fall war. Zwar hätten zahlreiche Elvis-Partner Anträge auf eine anteilige Erstattung der Lkw-Maut gestellt, doch sei das BAG mit Verweis auf Vertrauensschutz nicht zur Erstattung bereit, moniert Elvis-Vorstand Nikolja Grabowski.

Diese BAG-Rechtsauffassung will Elvis nun gerichtlich überprüfen lassen. Damit nicht alle Elvis-Partner einzeln gegen das Bundesamt klagen müssen, hat der Verbund ein vermutlich mehrere Jahre dauerndes Musterverfahren initiiert. Stellvertretend wird dabei der Antrag eines Unternehmens herausgegriffen. Über diesen entscheidet zunächst das BAG und bei Ablehnung sodann das Verwaltungsgericht. Das Ergebnis des Gerichtsverfahrens wird kraft einer Musterverfahrensvereinbarung im Weiteren auf alle anderen Beteiligten übertragen.

Die 160 Elvis-Partner haben in dem maßgeblichen Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 27. Oktober 2020 zusammen circa 380 Millionen Euro Lkw-Maut gezahlt. Die konservativsten Schätzungen gehen von einer Erstattung von 3 bis 7 Prozent aus. Grabowski: „Noch besteht für geschädigte Unternehmen die Möglichkeit, dem Verfahren beizutreten.“ (la)

Ihr Feedback
Teilen
Drucken

Sie sind noch kein Abonnent?

Testen Sie DVZ oder DVZ-Brief 4 Wochen im Probeabo und überzeugen Sie sich von unserem umfassenden Informationsangebot.

  • Online Zugang
  • Täglicher Newsletter
  • Wöchentliches E-paper

 

Zum Probeabo

Jetzt DVZ oder DVZ-Brief 4 Wochen kostenlos testen

Sie sind noch kein Abonnent?

Testen Sie DVZ oder DVZ-Brief 4 Wochen im Probeabo und überzeugen Sie sich von unserem umfassenden Informationsangebot.

  • Online Zugang
  • Täglicher Newsletter
  • Wöchentliches E-paper

 

Zum Probeabo

Jetzt DVZ oder DVZ-Brief 4 Wochen kostenlos testen

Nach oben