Abwrackprämie: Anträge für 6.000 Lkw liegen vor

Bisher haben Fuhrunternehmen gut 2.100 Anträge eingereicht, um sich eine Förderung für das Verschrotten alter Lkw zu sichern. Bis zum 15. April 2021 ist es noch möglich, Beihilfen zu beantragen. Der FDP-Abgeordnete Christian Jung sieht Ungereimtheiten.

Lkw auf einem Rastplatz. (Foto: Istock)

Bis Mitte Februar waren 2.160 Anträge für 6.010 Fahrzeuge für das Flottenerneuerungsprogramm beim Bundesamt für Güterverkehr eingegangen. In 264 Anträgen wurde eine Förderung für intelligente Trailertechnologie eingereicht. Das geht aus der Antwort des Bundesverkehrsministeriums auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor, die der DVZ vorliegt.

Der Bundestagsabgeordnete Christian Jung (FDP) hält dem Bundesverkehrsministerium allerdings vor, dass die Trailerförderung mit einem Zuschuss in Höhe von maximal 5.000 Euro praxisfern sei. Denn laut Förderrichtlinie vom 7. Dezember 2020 ist sie mit der Verschrottung eines Fahrzeuges verknüpft. „In der Realität jedoch schaffen viele Unternehmen ihre Trailer getrennt von ihren Zugfahrzeugen an, so dass sie oftmals zwar über veraltete Trailer, aber über neuere Zugfahrzeuge verfügen, oder umgekehrt“, weist Jung in einer Mitteilung auf das Problem hin. In vielen Fällen bestehe daher kein Bedarf, beides - Trailer und Zugfahrzeug - zu erneuern. Er fordert, dass dringend nachjustiert und die Förderung für Trailertechnologien unabhängig von den Bestandsfahrzeugen ermöglicht werde.

Der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung sieht das als ein großes Problem für die Branche an und hält eine gesonderte Förderrichtlinie für Trailer für notwendig. Nach Informationen der DVZ ist so ein Programm im Bundesverkehrsministerium bereits  in Arbeit.

Mit der Förderung können Unternehmen Beihilfen für die Verschrottung von Nutzfahrzeugen der Euroklassen I bis V erhalten, wenn sie sie gegen Lkw der Klasse Euro VI mit konventionellem Verbrennungsmotor, Elektro- und Wasserstoffantrieb sowie mit Gas betriebenem Antrieb austauschen. Sie erhalten bis zu 15.000 Euro. Anträge können noch bis zum 15. April 2021 gestellt werden. Die Förderrichtlinie gilt bis zum 30. Juni 2021.

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