Mit einem Hafenbeschleunigungsgesetz wollen Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern den Instanzenweg bei Streitigkeiten über den Bau oder die Erweiterung von Häfen verkürzen. Statt mehrerer Gerichte soll erstinstanzlich das Oberverwaltungsgericht zuständig sein. Einen entsprechenden Antrag bringen sie am kommenden Freitag in den Bundesrat ein.