Die Ausnahmen vom EU-Wettbewerbsrecht, die Container-Linienreedereien in Anspruch nehmen können, sorgen in der Seeverkehrsbranche seit langem für Diskussionen. Nun beginnt die EU-Kommission mit der Überarbeitung der noch bis zum 25. April 2024 geltenden Gruppenfreistellungsverordnung.
Besonders gut entwickelten sich im vierten Quartal die Auftragsbestände der Dienstleister. Sie erwarten auch in den kommenden Monaten eine hohe Nachfrage.