Wenn jemandem in Deutschland wegen einer Trunkenheitsfahrt die Fahrerlaubnis entzogen wird, können die Behörden nach der Sperre ein medizinisch-psychologisches Gutachten fordern, bevor der Führerschein wieder benutzt werden darf. Wie der Fall bei Führerscheinen aus anderen EU-Staaten liegt, hat jetzt der Europäische Gerichtshof geklärt.