Luftfrachtsicherheit

ETD-Sonderkontrollverfahren für Luftfracht ab 1. Juli verboten

Ab 1. Juli ist es nicht mehr erlaubt, den Inhalt von Aircargo-Sendungen an der Außenseite der Verpackung im sogenannten ETD-Verfahren zu überprüfen. Was bedeutet diese Neuerung für die betroffenen Marktakteure?

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Widerstand gegen Doppelkontrolle

Spediteure und Airlines befürchten bei weiteren Kontrollen höhere Kosten und längere Transitzeiten.

Speditionen wie DHL Global Forwarding röntgen als "unsicher" angelieferte Fracht.

Schärfere Sicherheitsregeln starten

Seit Anfang dieser Woche gelten verschärfte Sicherheitsregeln für Aircargo-Verlader.

Luftfracht schneller kontrollieren

Fraport-Tochter testet REST-Verfahren zur Fracht-Sicherheitsüberprüfung.

LBA gibt grünes Licht für Hunde

Das Luftfahrt-Bundesamt hat den Einsatz von Sprengstoffspürhunden für die Kontrolle von Luftfracht genehmigt.

DHL schafft neue Sicherheits-Infrastruktur

Die verschärften Sicherheitsvorschriften für Luftfracht haben bei der Deutschen Post DHL erhebliche Investitionen am Frankfurter Flughafen ausgelöst. Es seien auch 20 neue Arbeitsstellen geschaffen worden, teilte das Unternehmen am Donnerstag mit.

STI sorgt für den Durchblick

Die STI Security Training International GmbH hat am Flughafen Hannover ihr achtes Zentrum für die Kontrolle von Luftfracht in Betrieb genommen.

Zahlen und Fakten

Weitere Meldungen aus Luftfrachtsicherheit

Der "Mister Security" des Kranichs

Harald Zielinsiki ist als Sicherheitschef von Lufthansa Cargo ein vielgefragter Mann.

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Auf Nummer sicher

Das neue Air Cargo Center am Flughafen Hannover soll Maßstäbe in der Luftfrachtsicherheit setzen.

Countdown auf den 25. März läuft

Droht Ende März nächsten Jahres ein Chaos auf den Flughäfen? Dann können nur noch behördlich zugelassene Bekannte Versender ihre Fracht ohne aufwendige Sicherheitskontrollen abfertigen lassen. Eine Alternative ist der Status des Geschäftlichen Versenders. Doch davor warnt die Spedition. „Für uns steht dieses Thema nicht zur Diskussion“, sagte DSLV-Vizepräsident Willem van der Schalk auf der 2. DVZ-Konferenz Luftfracht­sicherheit.

LBA erinnert Verlader an neue Security-Auflagen

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) macht Dampf bei der Zulassung zum Bekannten Versender. In einer Nachfassaktion hat die Behörde jetzt 2700 Unternehmen angeschrieben, um erneut auf den Ablauf der Frist für eine Zertifizierung als Bekannter Versender am 23. März kommenden Jahres hinzuweisen, so LBA-Manager Panagiotis Chatzinikolaou auf der 2. DVZ-Konferenz "Luftfrachtsicherheit".