3G: Verbände fordern Ausnahme für Fahrer

In einem gemeinsamen Brief an den Bundesverkehrsminister fordern sechs Interessenvertretungen der Transport- und Logistikbranche eine Anpassung des Infektionsschutzgesetzes. Sie verweisen darauf, dass die Vorschriften für den Logistiksektor nicht praktikabel sind.

Die Vorschriften des neuen Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sind für die Unternehmen der Transport- und Logistikbranche in der Umsetzung nicht praktikabel. Darauf weisen die Branchenverbände DSLV, BGL, Amö, BWVL, Biek sowie das Deutsche Verkehrsforum den noch geschäftsführenden Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer in einem gemeinsamen Schreiben hin. Da die im Transportsektor Beschäftigten aufgrund ihrer mobilen, weitgehend kontaktlosen Tätigkeit heraus nicht zu den Übertragungsrisikoträgern gehören, fordern die Interessenvertretungen eine Ausnahmeregelung. Demnach sollte Betriebsstätten-fremdes Personal, das sich unter Einhaltung  sämtlicher betrieblicher Hygiene- und Schutzmaßnahmen nur kurzfristig in Betriebsstätten aufhält – zum Beispiel, um Waren anzuliefern oder abzuholen -  nicht  von den Regelungen des Paragrafen 28b des IfSG erfasst werden.

In dem Brief heißt es unter anderem, dass bei der Umsetzung der 3G-Regeln nicht nur die Betriebe  der Speditions-, Paket- und Logistikbranche selbst, sondern auch deren Kunden aus Industrie und Handel an Grenzen stoßen, wenn sie Betriebsstätten-fremdes Personal auf dem eigenen Betriebsgelände nach den 3G-Regeln erfassen, kontrollieren und gegebenenfalls nachtesten müssten. Die strikte Einhaltung der Vorschriften würde die Einfahrt zu den Betriebsgeländen zum Flaschenhals für die Logistik machen und zu einer weiteren potenziellen Bruchstelle für Lieferketten werden.

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