Trotz Absage des Streiks: Im Güterverkehr drohen Zugausfälle

Der Verband „Die Güterbahnen“ reagiert erleichtert auf die Absage des Warnstreiks durch die Gewerkschaft EVG. Jedoch sind die privaten Güterbahnen verärgert, dass durch das „üble Hü und Hott von EVG und DB“ ein hoher Mehraufwand entstanden sei und sie damit wirtschaftlichen Schaden erleiden.

Foto: picture alliance / dpa / Karl-Josef Hildenbrand

Der ursprünglich geplante 50-Stunden-Warnstreik bei der Deutschen Bahn ist am Samstag überraschend abgesagt worden, nachdem das Unternehmen und die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) vor dem Arbeitsgericht in Frankfurt einem Vergleich zugestimmt hatten. Die DB teilte am Sonntagmittag mit, dass die Mitarbeiter ununterbrochen an der Rückkehr zum Normalangebot arbeiten würden. Doch „erstmals musste der Bahnbetrieb innerhalb von 24 Stunden von Runterfahren auf Hochfahren umorganisiert werden“, schildert das Unternehmen die Herausforderung, vor der die DB steht. Sie geht daher davon aus, dass es zu Wochenanfang noch zu Beeinträchtigungen im Zugverkehr bis hin zu Zugausfällen kommen wird. Im Fernverkehr sei damit zu rechnen, dass ein Drittel der Züge ausfalle. „Auch im Güterverkehr wird am Montag und Dienstag noch mit Einschränkungen zu rechnen sein“, teilte die DB mit.

Verärgerung bei den privaten Güterbahnen

Der Verband „Die Güterbahnen“ teilte mit, dass am Sonntag eine Mischung aus Geschäftstätigkeit und großer Verärgerung bei den privaten Güterbahnen herrschte. „Durch das außerordentliche Engagement vieler Mitarbeiter, die seit gestern Nachmittag aus dem Wochenende zurück an die Arbeit kamen, und engagiertes Fahrpersonal können mehr Güterzüge für Industrie und Handel als zunächst befürchtet wiederbelebt werden“, so Peter Westenberger, Geschäftsführer des Verbandes. Einzelne Wettbewerber könnten demnach 95 Prozent ihrer vor der Streikankündigung vorgesehenen Züge tatsächlich fahren.

Dennoch würde unter den privaten Güterbahnen Verärgerung herrschen. Die nicht im Tarifkonflikt befindlichen Güterbahnen werden indirekt von der EVG durch die angekündigte Stilllegung der eigentlich unternehmensneutral zu betreibenden kritischen Infrastruktur Schienennetz in Geiselhaft genommen, beklagte Westenberger im Auftrag seiner Unternehmen. „Das üble Hü und Hott von EVG und DB mit der späten arbeitsgerichtlichen Klage kommt hinzu, denn die ohnehin massiven Schäden der am Tarifkonflikt überhaupt nicht beteiligten Güterbahnen werden dadurch noch weiter in die Höhe getrieben“, so der Verbandsgeschäftsführer. Daher forderte Westenberger: „Wie der kontinuierliche und diskriminierungsfreie Betrieb der Schieneninfrastruktur sichergestellt werden kann, muss von der Politik diskutiert werden.“

Nächste Gespräche voraussichtlich ab 23. Mai

Die Deutsche Bahn (DB) hatte am Samstagmorgen angesichts des Warnstreiks einen Eilantrag beim Arbeitsgericht Frankfurt am Main gegen den Warnstreik eingereicht. Als Resultat der Verhandlungen hat die DB nach Aussage der EVG vor dem Arbeitsgericht unmissverständlich erklärt, die Forderungen der EVG zum Mindestlohn erfüllen zu wollen. „Nach dieser Erklärung des Arbeitgebers hat die Richterin am Arbeitsgericht in Frankfurt unzweifelhaft erkennen lassen, dass sie der Auffassung ist, dass damit die Voraussetzung für Verhandlungen bei der Deutschen Bahn erfüllt ist“, heißt es in der Presseerklärung weiter. Zudem betont die EVG, dass sie lediglich erklärt habe, nur bei der DB AG am Sonntag, Montag und Dienstag nicht zu streiken. „Ab Mittwoch ist wieder alles offen und auch möglich“, so die Gewerkschaft. Laut Deutscher Presse-Agentur wollen die Vertreter von EVG und der DB ab dem 23. Mai in Fulda erneut für Verhandlungen zusammenkommen.

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