Immer mehr Geräte werden mit Lithium-Ionen-Batterien betrieben. Deshalb wächst die Zahl der Unternehmen, die Gefahrgutvorschriften umsetzen müssen. Praxishilfe kommt von Verbänden und Versicherern.
Für das OLG Frankfurt kommt nicht darauf an, ob eine Überladung erkennbar ist, sondern darauf, ob sie vermieden werden kann. Dafür sieht es vorrangig den Fahrzeugführer in der Verantwortung.