Zweite LKW-Demo: Verfassungsbeschwerde gegen Bundesregierung eingereicht
Nachdem die erhoffte Reaktion seitens der politischen Entscheider in Berlin offenbar ausblieb, soll sich nun das Bundesverfassungsgericht mit den Forderungen der BLV pro Initiative beschäftigen. Die Initiatoren der LKW-Demos in Berlin haben dazu eine Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesregierung nach Karlsruhe geschickt, die der DVZ bereits vorab vorlag. Zudem beinhaltet das Schreiben einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
Der Grund für die Verfassungsbeschwerde sei demnach die „Nichtbeachtung verfassungsrechtlicher Regeln“. Der beinhaltete Antrag diene zur „Abwehr besonderer Notlagen“. Unterschrieben wurde das Schreiben von Udo Skoppeck und Konstantin Popov. Die darin genannten Forderungen sind:
- Temporärer Kabotage-Stopp durch Art. 10 VO und Art. 9 VO
- eCMR Ratifizierung inklusive Blockchain-Beinhaltung
- Vorübergehender Mindestfrachtpreis von 1,3 EUR pro Kilometer
- Frachtbörsen-Genehmigung iVm. GüKG und Nach-Unternehmerhaftung
- Kein Be- und Entladen durch den Kraftfahrer sowie kostenfreie Nutzung der Sanitär-Anlagen beim Verlader
Die Verfassungsbeschwerde wurde im Rahmen der 2. LKW-Demo in Berlin bekanntgegeben. Allerdings hörten dort weitaus weniger Zuhörer von dieser Erklärung, als sich die Organisatoren das gewünscht hatten. Die Teilnehmerzahl der ersten Demo sollte sich nach den Erwartungen nach vervier- wenn nicht sogar verfünffachen. Letztendlich vergrößerte sich der Protest maximal marginal. Abermals folgten weder die großen Verbände noch Gewerkschaften oder Politiker aus der ersten Reihe der Einladung der BLV pro Initiative nach Berlin.