Weitere Mittel für Trassenpreisförderung in Italien genehmigt

Die Regierung in Rom hat Güter- und Personenzugbetreiber auch in diesem Frühjahr weiter finanziell unterstützt. Das war aus wettbewerbsrechtlicher Sicht in Ordnung, hat die EU-Kommission entschieden.

Die Unterstützung der Betreiber von Güter- und Personenzügen durch die italienische Regierung zwischen Anfang Januar und Ende April ist durch EU-Wettbewerbsrecht gedeckt. Die EU-Kommission hat für diesen Zeitraum staatliche Ausgaben von 150 Millionen Euro genehmigt. Das Geld wird eingesetzt, um Rabatte bei den Trassennutzungsgebühren zu finanzieren.

Im März hatte die Kommission bereits Ausgaben von 270 Millionen Euro für denselben Zweck und den Zeitraum zwischen dem 10. März und dem 31. Dezember 2020 genehmigt.

Die Subvention stehe im Einklang mit den Leitlinien für Eisenbahnbeihilfen und der EU-Verordnung 2020/1429 über die vorübergehende Senkung oder Stundung von Trassenpreisen, begründete die Kommission ihre Entscheidung. Sie bringe Vorteile für die Umwelt und die Mobilität, da sie den im Vergleich zum Straßenverkehr weniger umweltbelastenden Schienenverkehr fördere und zugleich Staus im Straßenverkehr reduziere. Die Beihilfe sei verhältnismäßig und notwendig, um Verkehr auf die Schiene umzuleiten und sie verzerre den Wettbewerb im Binnenmarkt nicht übermäßig. (fh)

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