Bund setzt Gebühren für Nord-Ostsee-Kanal aus

Der Haushalts- und Verkehrsausschuss haben für den Nachtragshaushalt 2020 noch einige Änderungen beschlossen. Profitieren sollen die Schifffahrt, der Mobilfunk und der Straßenbau. Am heutigen Donnerstag entscheidet der Bundestag über das Gesetzespaket.

Die Entlastung der Schifffahrt von 10 Mio. EUR. soll den Nord-Ostsee-Kanal wieder attraktiver machen. (Foto: iStock)

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat am Mittwoch noch einige Änderungen für den zweiten Nachtragshaushalt beschlossen, den der Finanzminister zur Finanzierung des Konjunkturpakets in der Corona-Krise vorgelegt hatte. So will der Bund mehr Geld in den Straßenbau stecken, die Verwaltungsausgaben für die geplante Mobilfunkgesellschaft erhöhen und die Schifffahrtsbranche entlasten. Der Verkehrsausschuss hat zudem beschlossen, für den Lärmschutz an der Bahnanbindung zum geplanten Fehmarnbelttunnel zusätzlich 232 Mio. EUR bereitzustellen. Am heutigen Donnerstag wird der Bundestag das Gesetzespaket beschließen.

Zur Kompensation der Einnahmeausfälle der Lotsen stellt der Bund 8 Mio. EUR zur Verfügung. Gleichzeitig setzt er die Befahrensabgaben für den Nord-Ostsee-Kanal bis zum 31. Dezember 2020 aus und verzichtet damit auf Gebühren in Höhe von 10 Mio. EUR. Grund ist, dass der Kanal derzeit weniger befahren wird.

„Vor allem der sinkende Rohölpreis sorgt momentan dafür, dass Reedereien den Umweg über Dänemark in Kauf nehmen, aber auch das Coronavirus führt dazu, dass weniger Schiffe die Schleusen des Kanals passieren“, sagte die parlamentarische Finanzstaatssekretärin Bettina Hagedorn (SPD) nach der Sitzung des Haushaltsausschusses. In der Folge habe die Zahl der Schiffspassagen im April um 25 Prozent und im Mai um 30 Prozent im Vergleich zu den jeweiligen Vorjahresmonaten abgenommen.

Der Zentralverband Deutscher Schiffsmakler (ZVDS) begrüßte den Schritt.  „Gemeinsam mit der Initiative Kiel Canal und anderen Partnern aus der maritimen Industrie hatten wir in den letzten Wochen intensiv für den Verzicht auf die Befahrensabgabe zur Unterstützung des Kanals sowie der Schifffahrt geworben. Nun gilt es, diesen wichtigen Schritt zügig umzusetzen, damit möglichst viele Schiffe davon profitieren können und wieder den Kanal nutzen“, erklärte ZVDS, Geschäftsführer Alexander Geissler.

In den Bau, Erhalt und Betrieb von Bundesfernstraßen sollen laut Haushaltsausschuss zusätzlich 680 Mio. EUR fließen. Es handelt sich dabei um Baumaßnahmen, darunter Brückenertüchtigungen und Fahrbahnerneuerungen, die erst für 2021 geplant waren und nun vorgezogen werden. Für den Aufbau der neu zu gründenden Mobilfunkgesellschaft stellt der Bund 235 Mio. EUR als Verpflichtungsermächtigung von 2021 an zur Verfügung. Die Mittel sind allerdings noch gesperrt.

Der Haushaltsexperte der Grünen, Sven-Christian Kindler, sagte zu dem Beschluss im Haushaltsausschuss: „Kurz vor dem Ende der Beratungen zum Zweiten Nachtragshaushalt lässt die GroKo ihre Maske fallen und macht hunderte Millionen Euro für noch mehr neue Straßen locker.“ Der Sachverständigenrat der Bundesregierung für gesamtwirtschaftliche Fragen habe kürzlich der Bundesregierung dazu geraten, angesichts der durch die Corona-Pandemie knapper werdenden Bau- und Planungskapazitäten Infrastrukturprojekte zu priorisieren. Das sei für die Bundesregierung die Gelegenheit das jahrelange Credo „Straße first, Schiene second“ umzukehren. „Ein klarer Fokus auf den Ausbau der Schieneninfrastrukturen und der Digitalisierung der Schiene ist jetzt die richtige Antwort“, mahnte Kindler. 

Unterm Strich steht nach den Ausschussberatungen eine geplante Neuverschuldung von 217,8 Mrd. EUR. So viele Kredite hat keine Bundesregierung jemals in einem Jahr aufgenommen. Es sind allerdings rund 750 Mio. EUR. weniger Schulden als von Scholz geplant. Grund ist eine Umbuchung von Mitteln für den Ausbau von Ganztagsbetreuung in Grundschulen aus einem Sondervermögen in den regulären Haushalt. (jpn/sl/dpa)

 

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