Die EU eröffnet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, dem Schwerlastverkehr externe Kosten anzulasten. Auf eine entsprechende Änderung der Eurovignette-Richtlinie verständigten sich der EU-Ministerrat und das Europäische Parlament in der Nacht zu Dienstag. Demnach können künftig in der Maut neben Bau- und Unterhaltskosten auch Umwelt- und Lärmkosten berücksichtigt werden.