Fachkräftegesetz: Kein Beitrag gegen den Lkw-Fahrermangel

Die Bundesregierung will die Fachkräftezuwanderung erleichtern. Der Fahrermangel lasse sich mit den angedachten Regelungen aber nicht abmildern, kritisiert BGL-Vorstandssprecher Dirk Engelhardt.

Lkw-Fahrer: In Deutschland arbeiteten 2021 laut Statistischem Bundesamt rund 480.000 Menschen in diesem Beruf. (Foto: iStock)

Um dem Fachkräftemangel in Deutschland zu begegnen, will die Bundesregierung die Einwanderung ebensolcher Fachkräfte aus Drittstaaten außerhalb der EU erleichtern. Einzelne Regelungen eines entsprechenden Gesetzentwurfes fanden am Montag bei einer Expertenanhörung des Innenausschusses im Bundestag durchaus Zustimmung. Am Hauptproblem, den viel zu langen Verwaltungsverfahren bei den deutschen Botschaften und den Anerkennungsstellen im Inland, ändert dies aber nichts. Im Gegenteil: Mehr Verfahren bei gleichem Personal könnten zu noch mehr Zeitverzug führen.

Laut Gesetzentwurf soll es künftig ausreichen, im Ausland eine zweijährige Berufsausbildung absolviert zu haben und darüber hinaus mindestens zwei Jahre Berufserfahrung nachweisen zu können, um in Deutschland arbeiten zu dürfen. Eine formale Anerkennung des im Heimatland erworbenen Abschluss braucht es nicht. Dafür allerdings einen Arbeitsvertrag. Auch ohne einen solchen soll es aber gehen. Mit einer „Chancenkarte“ sollen Ausländer mit einem per Punktesystem nachgewiesenen „guten Potenzial“ einreisen und sich vor Ort einen Job suchen dürfen.

BDA will Ausweitung der Westbalkanregelung

Einziger Vertreter derjenigen, die die Fachkräfte in ihren Unternehmen letztlich beschäftigen, war bei der Anhörung Nicolas Keller von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Auch er benannte als wesentliches Hemmnis für die gezielte Erwerbsmigration die komplizierten und langwierigen Verwaltungsverfahren. Schon jetzt sei es der Migrationsverwaltung nicht möglich, vorliegende Anträge zu bearbeiten, damit alle Menschen mit Arbeitsvertrag nach Deutschland kommen können, sagte Keller. Zugleich forderte er die Ausweitung der sogenannten Westbalkanregelung. „Wir sollten auf Regelungen setzen, die in der Praxis gut funktionieren“, sagte der BDA-Vertreter.

„Wie eine faktische Einstellungssperre“

Einen Beitrag gegen den Lkw-Fahrermangel liefert der Entwurf aus Sicht von Dirk Engelhardt, Vorstandssprecher beim Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), nicht. Berufskraftfahrer würden in dem Gesetz nicht speziell behandelt, teilt er auf Anfrage der DVZ mit. „Aus BGL-Sicht ist zum einen eine flexiblere Handhabung der Mindestverdienstgrenze bei der Einstellung in Engpassberufen wie dem Berufskraftfahrer dringend erforderlich“, sagt Engelhardt. Die Gehaltsschwelle von 55 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze für Bewerber über 45 Jahren mag für akademische Berufe angemessen sein, so der BGL-Vorstandssprecher. „Bei gewerblichen Berufen wirkt sie wie eine faktische Einstellungssperre für Berufstätige aus Drittstaaten“, fügt er hinzu.

Engelhardt fordert zudem, Paragraf 24a der Beschäftigungsverordnung, der die Anstellung von Berufskraftfahrern aus Drittstaaten regelt, effektiver zur Geltung zu bringen, „indem Berufskraftfahrer-Qualifikationen auch aus Drittstaaten anerkannt sowie eine flexiblere Handhabung beim geforderten Sprachniveau der Fahrer zum Zeitpunkt der Einstellung ermöglicht werden“.

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