EU verlängert zahlreiche Ausnahmeregeln für Transportwirtschaft

Der EU-Ministerrat hat endgültig grünes Licht für die Verlängerung von Sonderregeln für die Mindestnutzung von Start- und Landerechten und für die Anerkennung von Führerscheinen und ähnlichen Dokumenten gegeben. Die neuen Ausnahmeregeln sehen allerdings anders aus als die derzeitigen.

Mit Ausnahmen von der Slot-Verordnung will die EU unter anderem Leerflüge vermeiden.
(Foto: istock)

Um Transportunternehmen in der Covid-Krise zu helfen, verlängert die EU Ausnahmen von den Mindestnutzungsvorschriften für Start- und Landerechte (Slots) und Ausnahmeregeln für die Anerkennung von Führerscheinen, Schulungsnachweisen und ähnlichen Dokumenten. Nach dem Europäischen Parlament haben nun auch die Mitgliedstaaten den Sonderregeln zugestimmt. Diese unterscheiden sich allerdings von den Ausnahmen, die im Frühjahr 2020 beschlossen wurden.

Damit Airlines in der Covid-Krise nicht mit leeren oder fast leeren Maschinen fliegen müssen, nur um im Folgejahr die Landerechte zu behalten, hat die EU im März die Vorschrift komplett ausgesetzt, dass sie in einer Flugplansaison mindestens 80 Prozent ihrer Slots nutzen müssen. Für die am 28. März beginnende Sommersaison ändern sich nun die Regeln. Acht Tage nach Veröffentlichung der neuen Vorschriften können Airlines bis zu 50 Prozent ihrer Slots zurückgeben. Slots, die sie behalten, müssen zu 50 Prozent genutzt werden. Ausnahmen sind möglich, wenn bestimmte Routen wegen Covid-Auflagen nicht bedient werden können. Verzichten Airlines im Lauf der Saison auf einzelne Start- und Landerechte, müssen sie das drei Wochen vorher mitteilen, damit Wettbewerber und Flughäfen sich darauf einstellen können.

Vor den Flugplanperioden Winter 2021/22 und Sommer 2022 wird keine blockweise Rückgabe von Slots erlaubt. Die EU-Kommission bekommt aber das Recht, die übrigen Sonderregeln zu verlängern und aufgrund von Prognosen zur Entwicklung des Flugverkehrs die Mindestnutzungsquoten festzulegen. Sie hat dafür einen Spielraum zwischen 30 und 70 Prozent.

„Die Regelung zur Vergabe von Slots in Zeiten von Corona ist eine heikle Balance zwischen Sicherung des Wettbewerbs und Verhinderung unnötiger Emissionen und Mehrkosten für eine Industrie, die aktuell nur dank Staatsbeihilfen weitermachen kann“, sagte der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber. Er findet, dass die neuen Regeln sich zu stark auf den Wettbewerb konzentrieren.  „Ich finde es schwierig, fixe Prozentsätze für August festzulegen, wo wir heute oft nicht mal wissen, was nächste Woche passiert. Ich kann mir gut vorstellen, dass die Kommission erneut nachbessern und die Regeln weiter lockern müssen wird. Das Thema der Luftfahrt im Sommer 2021 bleibt schlicht und ergreifend: Überleben“, sagte Ferber.

Weiter Kulanz bei Qualifikationsnachweisen

Führerscheine, Schulungsnachweise („Schlüsselzahl 95“) von Berufskraftfahrern und ähnliche Dokumente, die zwischen dem 1. September 2020 und dem 30. Juni 2021 ablaufen, sollen zehn Monate länger gültig bleiben, wenn sie wegen der Covid-Pandemie nicht verlängert werden können. Wenn Mitgliedstaaten diese Ausnahmen nicht brauchen, können sie für im eigenen Land ausgestellte Dokumente darauf verzichten. Sie müssen aber Nachweise akzeptieren, deren Gültigkeit in anderen Mitgliedstaaten verlängert wird. Führerscheine und Schulungsnachweise, die vor September 2020 abgelaufen sind, können den neuen Regeln zufolge noch bis 1. Juli 2021 akzeptiert werden.

Die Ausnahmeregeln der sogenannten Omnibus-II-Verordnung gelten auch für Lizenzen von Triebfahrzeugführern, Binnenschifffahrtsunternehmen und zahlreiche weitere Dokumente.  

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