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Fluglärmstreit mit der Schweiz

Unternehmer kritisieren Landkreise

08.12.2009 | Im Fluglärmstreit mit der Schweiz haben Unternehmer beider Länder südbadischen Politikern "argumentativen Blindflug" vorgeworfen. Beim deutsch-schweizerischen Lärmgutachten, das beim Anflug auf den Flughafen Zürich keine Überschreitung der Lärmgrenzwerte im Südwesten festgestellt hat, gerate "der Grundsatz, klar und wahr zu argumentieren", in Vergessenheit, kritisierte die Unternehmerinitiative Wirtschaftsraum DCH am Dienstag in Waldshut-Tiengen und Zürich. Gesetzlich festgelegte Grenzwerte könnten nicht nach Belieben interpretiert oder geändert werden.

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Sechs südbadische Landkreise haben verlangt, ungeachtet der Messergebnisse die 2003 von Berlin verordnete Beschränkung der Anflüge auf Zürich über deutsches Gebiet beizubehalten. Denn auch Lärm unterhalb eines Grenzwertes sei belastend, vor allem in so sensiblen Gebieten wie den Tourismusregionen Schwarzwald und Bodensee. Die Schweiz hatte wegen der neuen Messwerte Deutschland aufgefordert, die Restriktionen zurückzunehmen.

Die grenzüberschreitende Unternehmerinitiative, ein nach eigenen Angaben politisch unabhängiger Zusammenschluss von Firmen aus Südbaden und der Nordschweiz, verwies auf die Bedeutung von Zürich- Kloten für Südbaden. Der Flughafen habe in den südbadischen Landkreisen einen Marktanteil von 25 Prozent, einer von 20 Passagieren, die den Airport nutzen, wohne in Baden-Württemberg. Bei den anstehenden Verhandlungen sei es erforderlich, festgefahrene Positionen zu lockern.

Der Streit über die Flüge zum größten Schweizer Flughafen, der nur 15 km Luftlinie von der deutschen Grenze entfernt liegt, belastet seit Jahrzehnten die Beziehungen beider Länder. Wegen der deutschen Überflugbeschränkungen müssen mehr Maschinen Zürich über Schweizer Gebiet ansteuern. Dagegen protestieren die Anwohner. (dpa)

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