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Der Streit um ein Verbot von nächtlichen Flügen über deutsches Gebiet zum Schweizer Flughafen Zürich ist am Mittwoch in eine neue Phase getreten. In einer mündlichen Verhandlung vor dem dem Europäischen Gerichtshof erster Instanz in Luxemburg warf die Schweiz der deutschen Regierung vor, diese verstoße mit Begrenzungen des Anflugs auf den nur 15 km von der deutschen Grenze entfernten Flughafen Zürich gegen ein Luftverkehrsabkommen zwischen der EU und der Schweiz. Die EU-Kommission hätte das deutsche „Nachtflugverbot“ nicht hinnehmen dürfen.
Deutschland und die EU-Kommission widersprachen energisch: Die Lärmschutzmaßnahmen seien nötig und gerechtfertigt, eine Diskriminierung des Flughafens Zürich liege nicht vor. Das Urteil des EU-Gerichts wird frühestens im Frühjahr 2010 erwartet. (dpa/sm)





