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Die klagenden 14 Spediteure und Transportunternehmen sind der Auffassung, die vom Innenministerium erlassene Sperrung sei rechtswidrig. Die Sperrung der direkten Verbindung für Lkw zwischen Augsburg und dem Autobahnkreuz Feuchtwangen bringe für sie wirtschaftliche Nachteile. Zudem ließe sich die von Dinkelsbühl geforderte Verkehrsberuhigung auch mit anderen Mitteln erreichen. Die Bürger der Stadt befürchten dagegen Mautausweichverkehr. (dpa)





