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Die Entscheidung des Amtsgerichts Güstrow, das 50 EUR Bußgeld und drei Punkte fürs Verkehrszentralregister in Flensburg verhängt hatte, verletze sein Recht auf „informationelle Selbstbestimmung“ (Datenschutz), heißt es in dem Urteil.
Das Amtsgericht hatte die Videoanlage zur Tempomessung als zulässig angesehen, weil das Wirtschaftsministerium Mecklenburg- Vorpommern dies durch einen verwaltungsinternen Erlass erlaubt habe. Nach den Worten der Verfassungsrichter ist das „unter keinem rechtlichen Aspekt vertretbar und daher willkürlich“. Zwar sei „im überwiegenden Allgemeininteresse“ eine Einschränkung des Datenschutzes zulässig. „Diese bedarf jedoch einer gesetzlichen Grundlage, die dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entspricht und verhältnismäßig ist“, heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss.
Das Amtsgericht muss nun prüfen, ob die Videoüberwachung durch eine andere Rechtsgrundlage gerechtfertigt war. Andernfalls darf die Aufzeichnung möglicherweise nicht als Beweis im Bußgeldverfahren verwendet werden (Az: 2 BvR 941/08 - Beschluss vom 11. August 2009).
Linksfraktion fordert generellen Verzicht auf Videokontrolle
Die Linksfraktion im Schweriner Landtag forderte von Innenminister Lorenz Caffier (CDU), auf videogestützte Geschwindigkeitskontrollen generell zu verzichten. Auch das Parlament sollte jetzt nicht aktiv werden und ein neues Gesetz verabschieden. „Der Gesetzgeber sollte grundsätzlich nicht die Möglichkeit der Video-Überwachung schaffen, denn dies wäre ein weiterer Schritt in den Überwachungsstaat“, sagte Fraktionschef Helmut Holter. Bei Geschwindigkeitskontrollen müssten die bestehenden Möglichkeiten genutzt werden.
Die FDP-Landtagsfraktion forderte von Caffier eine Erklärung, wie oft bereits mit Videokameras Geschwindigkeiten kontrolliert wurden und wie viele Kraftfahrer dabei aufgezeichnet und anschließend belangt worden seien. „Ich bin erschrocken, wie hier im Land mit den Grundrechten umgegangen wird“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP, Gino Leonhard. Er warf der rot-schwarzen Landesregierung einen unsensiblen Umgang mit möglichen Grundrechtsverstößen vor.
Caffier erklärte dagegen, das Karlsruher Urteil berühre in keiner Weise die Verkehrsüberwachung durch die Landespolizei. Das Verfassungsgericht habe festgestellt, dass das Amtsgericht Güstrow nicht die Verwaltungsvorschrift des Verkehrsministeriums - das damals zum Wirtschaftsministerium gehörte - als Rechtsgrundlage hätte anführen dürfen. „In der Sache ging es nicht um eine inhaltliche Bewertung der im Übrigen vom Landkreis Güstrow, und nicht von der Landespolizei durchgeführten Aufzeichnung des Verkehrsverstoßes“, betonte Caffier.
Für die Verkehrsüberwachung mit Videowagen habe die Polizei eine klare Rechtsgrundlage, das Ordnungswidrigkeitengesetz und die Strafprozessordnung. Nur wenn ein Anfangsverdacht vorliege, würden Verkehrsverstöße mit Videoaufnahmen beweissicher dokumentiert, versicherte der Minister. (dpa)





