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Die Genehmigung zum Ausbau des Frankfurter Flughafens sieht vor, dass mit Inbetriebnahme der neuen Nordwest-Landebahn noch 17 Nachtflüge in der Zeit zwischen 23.00 und 5.00 Uhr erlaubt sind. Der Verwaltungsgerichtshof Kassel hatte aber wegen der Lärmbelastung Zweifel an diesen Nachtflügen angemeldet. Letztlich muss das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheiden. Lufthansa Cargo hatte 23 Flüge in dieser Zeit gefordert.
An der Initiative beteiligen sich neben Lufthansa Cargo unter anderem auch der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) und der Airline-Verband Barig.
Revisionsverfahren zu Flughafen im nächsten Jahr
Unterdessen wurde bekannt, dass das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wohl erst 2011 über die Revision gegen das Urteil zum Ausbau des Frankfurter Flughafens verhandeln wird. Das teilte die Stadt Offenbach am Mittwoch mit.
Die Kommune will unter anderem ein Nachtflugverbot und Lärmschutz für ihre Bürger erstreiten. „Wir sind zuversichtlich, dass das Gericht das erreichte Nachtflugverbot bestätigt“, erklärte der zuständige Dezernent Paul-Gerhard Weiß (FDP). Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte in seinem Urteil die Nachtflüge zwischen 23 und 5 Uhr morgens stark beschränkt.
Nach Ansicht der Offenbacher gefährdet die Beschränkung nicht die Wettbewerbsfähigkeit des Flughafens. Ähnlich strikte Vorgaben gebe es für Airports in den Niederlanden, Großbritannien, Italien und Frankreich, so Weiß. Er will über die Revision außerdem andere An- und Abflugrouten erreichen, um die Bürger vor Lärm zu schützen. (dpa)
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