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Im Folgenden haben wir Auszüge aus dem Interview aufbereitet. Den gesamten Beitrag mit Reaktionen der übrigen Verbände lesen Sie in der DVZ vom 28. Juli 2009 auf Seite 9.
Der BGL hat sich lange Zeit extrem kritisch mit der Einführung des EuroCombis beschäftigt. Jetzt kommt ein Positionspapier, das sogar über die bisher diskutierte Lastzuglänge von 25,25 m hinausgeht. Ist der BGL umgekippt?
Der BGL ist nicht umgekippt, und der BGL ist auch nach wie vor kritisch. Aber bei der EU in Brüssel ist die Debatte über Maße und Gewichte eröffnet worden. Und wenn Brüssel die Maße festlegt, die vielleicht in zehn oder in 15 Jahren in Europa Standard sind, dann müssen wir dazu eine Position beziehen. Das haben wir getan.
Wie kommen Sie auf die 26,50-m-Lastzuglänge?
Wir bauen auf bei den Ladegefäßen, nicht bei den Fahrzeugen. Das, was die Weltmärkte, aber auch die nationalen Märkte an Ladegefäßen standardmäßig anbieten, müssen wir fahren können. 7,45-Meter-Wechselbrücken und die gesamten Containerabmessungen bis hin zum 48-Fuß-Container wollen wir nicht mit Sondergenehmigung fahren, sondern diese Standardbehälter sollten mit Standardequipment zu transportieren sein. Deswegen haben wir uns klar positioniert, wie lang denn ein Trägerfahrzeug sein muss, damit man diese Behälter fahren kann.
Der BGL geht mit seinen Forderungen über die bisherigen Konzepte hinaus . . .
Moment, wir fordern die 26,50 Meter nicht. Wir haben lediglich klargestellt, dass diejenigen, die in Europa mehr Laderaum durch längere Fahrzeugabmessungen auf die Straße bringen wollen, logischerweise einen längeren Auflieger als Trägerfahrzeug nehmen müssen, damit dieser zwei 7,45-Meter-
Wechselbrücken und gängige Containerabmessungen tragen kann. Mit 25,25 Meter hätte man nur Stückwerk, aber kein modulares Konzept. Das heißt aber noch lange nicht, dass wir jetzt 26,50-Meter-Fahrzeuge fordern.
Die 7,15er und die 7,45er Wechselbrücken lassen sich mit dem BGL-Konzept problemlos transportieren. Aber es gibt auch 7,82-Meter-Wechselbrücken im Markt. Ist der BGL zu kurz gesprungen?
Nein, wir haben ja in unserem Positionspapier dem 7,82-Meter-Behälter ein eigenes Kapitel gewidmet, und wir haben gesagt, dieser könne mit einem konventionellen Gliederzug gefahren werden. Die 7,82-Meter-Behälter sind ja nicht „der Standard“, der heute unterwegs ist, auch nicht für den Kombinierten Verkehr.
Herr Prof. Schmidt, vielen Dank für das Gespräch. DVZ 28.7.2009
Das Gespräch führte Björn Helmke.
Zur Person: Prof. Karlheinz Schmidt
1977 startete der 58-jährige Diplom-Kaufmann für das Straßentransportgewerbe im Bundesverband des Deutschen Güterfernverkehrs (BDF). Seit 1995 ist er Hauptgeschäftsführer des BDF und von dessen Nachfolgeorganisation, dem Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung. Schmidt ist Honorarprofessor an der FH Heilbronn.





