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Für die Fluggesellschaften gebe es dadurch keine wirtschaftlichen Nachteile, versprach Ressortchef Hendrik Hering (SPD), der die nötigen Investitionen am Hahn auf sechs bis 8 Mio. Euro bezifferte.
Der Minister bekräftigte zugleich die Forderung nach einem Nachtflugverbot in Frankfurt, um das derzeit ein Rechtsstreit tobt. Für den Flughafen Hahn - den fünftgrößten deutschen Frachtflughafen - gilt ein solches Verbot nicht. Die rheinland-pfälzischen Grünen kritisierten das Vorgehen. Damit spiele das Land "den Hunsrück gegen die Rhein-Main-Region aus", hieß es in einer Mitteilung.
Das Gutachten stelle vor allem auf die Frachtflüge von Lufthansa Cargo ab, weil diese etwa 70 Prozent des Frachtaufkommens in Frankfurt ausmachten, sagte Hering. "Es gilt aber auch für andere Luftfrachtunternehmen, die Frankfurt nutzen." Sie müssten keine wirtschaftlichen Nachteile fürchten, weil die Kosten für den Lkw-Transport der Güter durch niedrigere Flughafengebühren am Hahn ausgeglichen werden könnten. Nach seinen Angaben hat die Bevölkerung am Hahn nichts gegen Nachtflüge.
Keine logistischen Probleme
Die Übernahme sei logistisch "absolut darstellbar", sagte Ingenieur Uwe Beck, der das Gutachten für die Dorsch Gruppe DC Airports angefertigt hatte. Die gesamte Fracht solle per Lkw zwischen den Flughäfen transportiert werden - "das sind ungefähr vier, fünf, sechs Lkw pro Flugzeug". Die Fahrtzeit betrage eineinhalb bis zwei Stunden.
Die rheinland-pfälzische Landesregierung stehe zum Ausbau des Frankfurter Flughafens, weil er die Rhein-Main-Region stärke, sagte Hering. "Wir stehen aber auch ganz konsequent zu dem Nachtflugverbot." Mit dem Flughafenausbau werde die Lärmbelastung "deutlich" zunehmen. Hering führte zudem an, das Nachtflugverbot sei ursprünglich auch als Ausgleich für den Ausbau zugesagt gewesen. Nun gehe es auch "um die Glaubwürdigkeit der Politik". Die Kosten für das Gutachten bezifferte er auf 70.000 Euro.
Der hessische Planfeststellungsbeschluss sieht für die Zeit nach der Erweiterung höchstens 17 Nachtflüge vor. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat die Genehmigung dieser Zahl infrage gestellt. Dagegen geht das Land vor. (dpa)






