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„Der Verkauf der sogenannten Slots wirft mehr Fragen auf als er Antworten liefert“, sagte Ulrich am Montag beim Luftfahrt-Presse-Club in Frankfurt. Würde man die Rechte verkaufen statt sie zuzuteilen, wären kleine Fluglinien und Staatslinien ärmerer Staaten im Nachteil. Der Slot-Handel zwischen Fluggesellschaften auf dem Zweitmarkt könne zudem zu Klüngeleien innerhalb der Luftfahrtbündnisse führen.
Bislang teilt der Flughafenkoordinator die Slots genannten Start- und Landezeiten im Auftrag des Verkehrsministeriums zu. Entscheidend für die Zuteilung ist vor allem, ob eine Fluglinie bereits in der vergangenen Flugsaison bestimmte Start- und Landezeiten an einem Flughafen genutzt hat. Erweitert ein Flughafen seine Kapazität, sollen auch Gesellschaften zum Zuge kommen, die diesen Flughafen bislang noch nicht angeflogen haben.
Slots sind gerade an großen Flughäfen wie in Frankfurt und München ein knappes Gut. An den 16 von ihm koordinierten Flughäfen in Deutschland haben Ulrich und sein Team im vergangenen Jahr 2,2 Mio. Flüge koordiniert. Die Nachfrage übertraf dabei das Angebot. Für die Zeit nach dem Flughafenausbau in Frankfurt hätten schon jetzt drei Fluggesellschaften Interesse an zusätzlichen Start- und Landezeiten angemeldet. Die neue Landebahn soll erst im Herbst 2011 in Betrieb gehen.
In den USA und in Großbritannien bezahlen Fluggesellschaften bereits für Slots. Sollten Slots in der Bundesrepublik künftig von vornherein an die Airlines verkauft werden, sieht Ulrich darin die Gefahr, dass finanzstarke, staatseigene Fluglinien wie Emirates schwächere Kandidaten aus dem Feld drängen. Andererseits könnten Staatslinien ärmerer Staaten nicht mithalten und würden von deutschen Flughäfen verdrängt. In diesem Fall könne es passieren, dass deren Staat im Gegenzug der Lufthansa als ehemaliger deutscher Staatslinie die Landerechte streicht.
Eine Entscheidung zugunsten des Slot-Handels erwartet Ulrich so schnell nicht. Derzeit lasse die EU erst einmal die Erfahrungen mit der bisherigen Koordinierung in einer Studie prüfen. (dpa)






