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Das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) räume Landtagsbeschlüssen Vorrang vor Abwägungsentscheidungen der Regierungen ein, sagte der Justizminister am Montag in Wiesbaden. Sollte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das VGH-Urteil bestätigen, müsste diese Grundsatzfrage eventuell in Karlsruhe geklärt werden. Der VGH hatte die Nachtflugregelung verworfen, weil sie nicht dem vom Landtag verabschiedeten Landesentwicklungsplan entspreche. (dpa)





