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Wagner verwies am Dienstag im Wiesbadener Landtag auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Danach dürfe kein Flugverbot für die gesamte Nacht verhängt werden, wenn ein Nachtflugbedarf vorliege und ein absolutes Verbot die Funktionsfähigkeit des Flughafens gefährde. "Wir wollen so wenig Nachtflüge als möglich unter besonderer Berücksichtigung der Arbeitsplätze, die hier vorhanden sind", betonte Wagner. (dpa)





