-Anzeige-
Vielmehr wird die weiterhin hoheitliche Aufgabe in einer nachgeordneten Bundesbehörde erledigt und kann bei Bedarf auch auf ausländische Flugsicherungsorganisationen übertragen werden.
Damit soll die gemeinsame Überwachung des europäischen Luftraums („Single European Sky“)vorangebracht werden. Das soll zu optimierten Flugrouten, weniger Flugschleifen und schnellerer Zielerreichung beitragen. Nicht mehr hoheitlich werden Unterstützungsdienste wie die Flugberatung sein.
Der Bundesrat wandte sich gegen das Vorhaben des Bundes, für Fluglotsen eine generelle Altersgrenze von 55 Jahren einzuführen. Besser sei eine individuelle Prüfung, um festzustellen, ob der Fluglotse die konkreten Anforderungen an seinen Arbeitsplatz erfüllen kann, heißt es in den Ausschuss-Empfehlungen der Länderkammer. Bundestag und Bundesrat haben damit noch eine zweite Beratungsrunde vor sich. Die Grundgesetzänderung erfordert Zwei-Drittel-Mehrheiten. (dpa)





