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Das 7,9 km lange Teilstück soll die 27 km lange Lücke der A33 zwischen Borgholzhausen im Norden und Bielefeld im Süden schließen und so Ostwestfalen besser mit dem Osnabrücker Raum verbinden. Die Kosten sind auf 90 Mio. EUR veranschlagt.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte vor wenigen Tagen einen Eilantrag von acht Anwohnern in Steinhagen gegen den Baubeginn abgewiesen. Sie wollen den Bau weiterhin verhindern und warten nun auf die schriftliche Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig. Dieses hatte Mitte August geurteilt, das Vorhaben sei korrekt geplant worden und die Klage abgewiesen. Erst auf der Grundlage können die Anwohner die eingereichte Verfassungsbeschwerde ausführlich begründen. (dpa/sm)





