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Rotterdam Rules

16 Nationen unterschreiben

Für solche Schäden gibt es künftig
einheitlichere Regeln. (Bild: dpa)

Von Anna Tille und Bernhard Hector

24.09.2009 | Am Mittwoch unterzeichneten 16 Staaten in Rotterdam die neue Seehandels- und Haftungskonvention „Rotterdam Rules“. Mit dabei waren die USA, aber nicht Deutschland. Frühestens Ende 2010 kann das Übereinkommen nach dem Ratifizierungsverfahren in Kraft treten.

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Signatarstaaten sind Dänemark, Frankreich, Gabun, Ghana, Griechenland, Guinea, Kongo, die Niederlande, Nigeria, Norwegen, Polen, Senegal, Spanien, die Schweiz, Togo und die USA. Die Demokratische Republik Kongo und Benin kündigten an, die Rotterdam Rules in den kommenden Wochen zu unterschreiben.

Die Unterzeichnung ist ein erster Schritt, damit die Konvention wirksam wird. Danach müssen die nationalen Regierungen das Abkommen noch ratifizieren. Wenn 20 Staaten ihre Ratifikationsurkunde bei der UNO hinterlegt haben, wird die Konvention ein Jahr später wirksam. Die Rotterdam Rules regeln in 96 Artikeln Verantwortlichkeiten, Beweislast und Haftung der Carrier bei Schäden während des Transports, wenn auch eine Seestrecke beinhaltet ist. (at/hec)

DVZ.de gibt hier nur den Auszug eines Artikel wider. Den vollständigen beitrag lesen Sie in der DVZ vom 24. September 2009.

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