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Luftfahrt-Bundesamt lädt zum Runden Tisch über Aircargo-Security

Zertifizierung bekannter Versender gerät ins Stocken

Nur Fracht von zertifizierten Versendern darf künftig ohne zusätzliche Kontrollen in das Flugzeug verladen werden. (Foto: Fraport)

Von Heiner Siegmund, Hamburg

08.02.2012 | Im Vorfeld eines Runden Tisches zum Thema Aircargo-Security hat es erhebliche Irritationen über die Lizenzierung der sogenannten Bekannten Versender gegeben. Die Prüfgesellschaft Dekra spricht von einer "Aussetzung der Antragsbearbeitung". Das Luftfahrt-Bundesamt bestreitet diese Einschätzung, verweist vielmehr auf eine "rechtliche Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen", ohne Details zu nennen.

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Hintergrund sind offenbar unterschiedliche Auslegungen der Vorschriften. So muss Luftfracht ihren Ursprung in jener Produktionsstätte haben, die vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) auf Antrag eines Versenders anerkannt und zertifiziert wurde. Das schreibt das Amt in einer auf seiner Homepage veröffentlichten Mitteilung. Nur so seien die als Luftfracht deklarierten und angemeldeten Waren von den LBA-Kontrolleuren bei deren Inspektionen vor Ort eindeutig zu identifizieren.

Die Realität aber ist vielschichtiger. Beispielsweise können von einem Bekannten Versender stammende Waren von einem Großhändler erworben werden, der sie vorübergehend bei sich zwischenlagert, um sie anschließend als Luftfracht an Endkunden zu verschicken. In dem Fall wird sie laut LBA-Definition zu einer unsicheren Sendung. Sie muss dann vor dem Abflug entweder von einem sogenannten Reglementierten Beauftragten (in der Regel ein Spediteur) oder der zuständigen Airline kontrolliert werden. Speziell für den Handel könnte sich damit ein Problem ergeben, da oftmals verschiedene Firmen an der Herstellung von Waren beteiligt sind oder diese an Plätzen außerhalb der lizenzierten Betriebsstätte gelagert oder umgepackt werden. Diese Produkte erhalten laut Dekra dann den Status "unsichere Sendung".

Aufklärung erhofft sich die Aircargo-Branche jetzt von einem Runden Tisch, zu dem das LBA die Aircargo-Branche für den 15. Februar 2012 eingeladen hat. Mit dabei sein dürfte auch auf LBA-Seite Birgit Loga. Die Juristin leitet seit Anfang dieses Monats die erst Mitte vergangenen Jahres gegründete LBA-Abteilung Luftsicherheit. Unter ihrer Regie sollen bis zum April 2013 die potentiellen Luftfracht-Auftraggeber als Bekannte Versender zertifiziert werden. Schätzungsweise betrifft das in Deutschland rund 60 000 Firmen. (DVZ 7.2.2012)

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