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Bis zum 13. August läuft noch eine am Mittwoch festgesetzte Frist für eine Stellungnahme, teilte der 11. Senat in der Schlussphase der Verhandlung in Kassel mit. Bis dahin könnten die Kläger sich zu neuen Lärmberechnungen äußern. Ein Urteil kann zwangsläufig erst danach gesprochen werden, obwohl die öffentliche Verhandlung am Freitag beendet werden soll. Allerdings wird erwartet, dass der Unterliegende ohnehin das Bundesverwaltungsgericht anruft.
Bereits am Mittwoch war mit den Schlussplädoyers begonnen worden. Als erste der zwölf Kläger hatten Offenbach und Rüsselsheim beklagt, ein Flughafenausbau würde sie von der Entwicklung abschneiden. „Durch Lärmschutzzonen würde es für einen Großteil unserer kreisfreien Großstadt Bauverbote geben. Dass ist eine gewaltige Beeinträchtigung, durch die wir aus dem Wettbewerb der Kommunen ausscheiden würden“, sagte Offenbachs Bildungsdezernent Paul-Gerhard Weiß. „Der Anflug würde direkt über die City gehen und wir könnten kaum noch Schulen und andere Einrichtungen bauen. Das wäre eine schleichende Bedrohung der Stadt als Oberzentrum.“ Ähnlich äußerte sich die Vertreterin der Stadt Rüsselsheim. (dpa)






