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Zwar bedeute das Foto einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, teilte das Gericht am Dienstag mit. Dieser sei jedoch zulässig, da die Geschwindigkeitskontrollen der Sicherheit des Straßenverkehrs dienten. Die Karlsruher Richter verwarfen damit die Verfassungsbeschwerde eines Autofahrers, der in Brandenburg mit 117 Stundenkilometern statt der erlaubten 80 Kilometer pro Stunde geblitzt worden war (Az. 2 BvR 759/10).
Der Autofahrer war vom Amtsgericht Potsdam im November 2009 zu einer Geldbuße von 135 Euro verurteilt worden. Dagegen wehrte er sich. Der Mann war der Ansicht, die Anfertigung des Fotos verletze sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung und damit sein Persönlichkeitsrecht, weil es für den Eingriff keine ausreichende Rechtsgrundlage gebe. Dieser Argumentation blieb bereits vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht erfolglos - und nun auch in Karlsruhe.
Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde nicht zur Entscheidung an. Eine Verletzung von Grundrechten sei nicht festzustellen. Die Verkehrsüberwachung diene dem Schutz vor erheblichen Gefahren für Leib und Leben. Die Aufnahmen zielten "nicht auf Unbeteiligte, sondern ausschließlich auf Fahrzeugführer, die selbst Anlass zur Anfertigung von Bildaufnahmen gegeben haben", so das Gericht.
Innenminister ist zufrieden
Der Innenminister von Sachsen-Anhalt, Holger Hövelmann
(SPD), hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes begrüßt. "Das ist ein guter Tag für die Verkehrssicherheit, denn fast zehn Prozent aller Verkehrsunfälle resultieren aus einer überhöhten Geschwindigkeit. Sie ist eine der Hauptunfallursachen in unserem Land", sagte der Minister am Dienstag in Magdeburg. (dpa)






